LU-Rechtstipp: Zahlungsweise online

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Onlinehändler mindestens eine kostenlose Zahlweise (z. B. Lastschriftverfahren) anbieten müssen, bei der der Kunde keine sensiblen Kontodaten offenlegen muss.

Im konkreten Einzelfall bot die Reiseplattform der DB Vertrieb GmbH start.de das Bezahlen mit Kreditkarte nur gegen ein zusätzliches Entgelt an – im zu entscheidenden Fall für 12,90 € bei einem Reisepreis von 120,06 €. Es ließ sich allerdings auch kostenlos per „Sofortüberweisung“ bezahlen. Hierbei öffnete sich ein Dialogfenster, in welchem die Kontodaten inklusive PIN und TAN angegeben werden mussten. Damit prüfte der Anbieter, die Sofort AG, unter anderem den Kontostand, den Disporahmen und ob der Kunde weitere Konten hat. Hiergegen klagte ein Kunde mit Unterstützung der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit der Begründung, dass hier ein gesetzlicher Verstoß vorliege, da Verbraucher regelmäßig zumindest eine zumutbare Möglichkeit haben müssten, ohne Zusatzkosten bezahlen zu können.

Der BGH gab der Klage statt und erklärte nun diese Praxis der DB Vertrieb GmbH für unzulässig und damit rechtswidrig.

Es sei rechtswidrig, wenn Verbraucher durch die einzige kostenlose Zahlungsart dazu gezwungen würden, mit einem nicht beteiligten Dritten in vertragliche Beziehungen zu treten und diesem hochsensible Finanzdaten zu übermitteln – zumal dies gegen die vertragliche Vereinbarung des Kunden mit seiner Bank verstoßen würde. Zwar könne das Geschäftsmodell „Sofortüberweisung“ weiter betrieben werden. Den Kunden müssten jedoch weitere kostenlose Zahlungsmöglichkeiten angeboten werden.

Anmerkung:
Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, wonach Händler von Anfang Januar 2018 an generell keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften bei Buchungen sowie Einkäufen über das Internet und im Laden verlangen dürfen.

Haben Sie eine Frage zum Thema oder benötigen Sie Hilfe in Rechtsfragen? Pirko Renftel steht den Mitgliedern des Bundesverbandes Lohnunternehmen gerne zur Verfügung und hilft Ihnen gerne weiter, wenn Sie die Vorteile des Verbandes nutzen und beitreten wollen.

Tel.: 05723/7497-0 oder E-Mail: renftel@lu-verband.de

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