Neue Klärschlammverordnung

Der Bundestag hat die Neuordnung der Klärschlammverwertung verabschiedet. Während für die Maßnahmen zur Phosphorrückgewinnung Übergangsfristen von 12 bzw. 15 Jahren vorgesehen sind, gelten viele Regelungen bereits ab Verkündung im Bundesgesetzblatt, voraussichtlich ab Herbst dieses Jahres.

Zu den Vorgaben, die von den Betrieben dann sofort umzusetzen sind, gehören eine Ausweitung des Untersuchungsumfangs und Neuregelung der Untersuchungshäufigkeit für Klärschlamm sowie die Beachtung neuer Grenzwerte. Auch gelten neue Parameter wie polychlorierte Biphenyle (PCB) und Benzo[a]pyren (BaP) für Bodenuntersuchungen sofort. Für die bodenbezogene Verwertung von Schlämmen greifen bereits ab Verkündung Einschränkungen, zum Beispiel hinsichtlich der Aufbringung in Wasserschutzgebieten oder für Betriebe, die Abwässer aus der industriellen Kartoffelverarbeitung entsorgen. Zudem haben neue Sperrzeiten für die Zufuhr von Nährstoffen auf Böden infolge der Novellierung des Düngerechts Auswirkung auf die bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen.

Quelle: Bundestag

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