Pflanzenschutz in Kartoffeln

Krautfäule - Alternaria - Bienenschutz
Kartoffelpflanze mit Hagelschäden, Foto: Dr. M. Benker

Nach Hagel sofort behandeln

Wo aktuell Hagel, Starkniederschläge oder Windbruch die Kartoffeln geschädigt haben, muss sofort eine Krautfäulebehandlung mit systemischen oder lokalsystemischen Fungiziden plus sporiziden Partner erfolgen.

Zur Förderung der Blattgesundheit haben sich mancozebhaltige Mittel bewährt, ggf. mit einem Blattdünger kombinieren (Stickstoffbedarfsberechnung Düngeverordnung beachten).

Alternaria Sprühflecken, Foto: ISIP

Alternaria tritt auf

In Frühkartoffeln traten erste Alternaria Sprühflecken schon Mitte Mai in den Kreisen Kleve/Wesel und Borken sowie im Rhein-Erft-Kreis auf.

In anfälligen Sorten hat sich der frühe Einsatz von mancozebhaltigen Mitteln, zwei- bis viermal im wöchentlichen Abstand, beginnend mit der ersten Krautfäulespritzung, bewährt.

  • Im Anschluss daran, je nach Witterung, etwa 5–6 Wochen nach dem Auflauf, Revus Top 0,6 l/ha zweimal im Abstand von 12–14 Tagen einsetzen.
  • Anstatt der zweiten Revus Top-Applikation kann mit Narita 0,5 l/ha oder mit Tanos 0,5 l/ha + Shir-lan 0,4 l/ha behandelt werden.
  • Möglich ist auch die Kombination von Electis (1,8 kg/ha) plus fluazinam- oder mancozebhaltigen Mitteln oder plus Tanos.
Den Bienenschutz beachten, Foto: Pixabay

Bienenschutz in Kartoffeln

Im Kartoffelsortenversuch im Rhein-Erft-Kreis siedeln sich erste Blattläuse an. Flächen kontrollieren, erst behandeln sobald die Schadschwelle erreicht ist, Bienenschutz beachten.
Zur Sicherstellung des Bienenschutzes sind folgende Punkte zwingend einzuhalten:
• Der Landwirt muss vor einer Anwendung jeden Kartoffelschlag durch Begehen kontrollieren. Wobei es nicht ausreicht, wenn bei einer geplanten Anwendung frühmorgens der Bestand auf Bienen überprüft wird, denn Bienen können auch noch tagsüber in den kurz zuvor behandelten Bestand einfliegen und geschädigt werden.
• Eine Anwendung von B1 Produkten ist nur möglich:
o In Beständen, die frei sind von blühenden Unkräutern oder vollentwickelten Unkräutern, die vor der Blüte stehen.
o Bei rechtzeitiger Behandlung der Blattläuse, so dass eine relevante Honigtaubildung ausgeschlossen werden kann. Dies ist bis zu einer Befallsdichte von max. 500 Läusen/100 Fiederblätter der Fall.
o Wenn Abdrift auf blühende oder mit Honigtau behaftete Nachbarpflanzen durch den Einsatz driftreduzierender Technik vermieden wird.
• Im Zweifelsfall muss die Anwendung von B1-Produkten unterbleiben!

Bienenschutzauflagen:
B1 Bienengefährlich: z.B. Cyperkill Max, Plenum 50 WG, SpinTor
diese Mittel dürfen nicht angewendet werden:
* an blühenden Pflanzen (außer Kartoffeln ohne Bienenbeflug), dies gilt auch für Unkräuter
* an anderen Pflanzen, wenn sie von Bienen beflogen werden
* im Umkreis von 60 m um einem Bienenstand innerhalb des täglichen Bienen-flugs nur mit Zustimmung des Imkers
* wenn Bienen mit ihnen in Berührung kommen

B2 Bienengefährlich: z.B. Bulldock, Decis forte, Sumicidin Alpha EC, Teppeki
* außer bei Anwendung nach Ende des täglichen Bienenfluges in dem zu behan-delnden Bestand bis 23.00 Uhr. Es darf außerhalb dieses Zeitraums nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden; dies gilt auch für Unkräuter.

B3 Nicht bienengefährlich: keine Insektizide für Kartoffeln zugelassen
* auf Grund der durch die Zulassung festgelegten Anwendung des Mittels

B4 Nicht bienengefährlich: z.B. Biscaya, Coragen, Kaiso Sorbie/Hunter, Karate Zeon, Karis 10 CS, Lamdex Forte/Lambda WG, Mospilan SG/Danjiri, NeemAzal-T/S, Novodor, Pirimor Granulat
* bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge bzw. Anwendungskonzentration
* diese Mittel dürfen in blühenden Beständen ausgebracht werden
Bei einigen Präparaten kann die Einstufung von B4 in B2 umgewandelt werden, sobald Sie mit bestimmten Fungiziden gemischt werden (NB 6623). Die Anwendung dieser Mittel ist dann nur nach dem täglichen Bienenflug bis spätestens 23:00 Uhr möglich.
Zum Schutz von Bienen dürfen Tankmischungen mit mehreren Insektiziden nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden, da Vergiftungen von Bienen nicht auszuschließen sind, auch wenn die Mischungspartner als bienenungefährlich eingestuft sind. Die Einstufung als bienenungefährlich basiert auf der Prüfung der zugelassenen Höchstaufwandmenge des einzelnen Mittels. Die Mischung mehrerer Mittel ist toxikologisch einer Erhöhung der Aufwandmenge gleichzusetzen, da Dosisaddition oder synergistische Prozesse nicht ausgeschlossen werden können.

Quelle: Informationssystem Integrierte Pflanzenproduktion e.V. (ISIP)

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