Preiskalkulation: Bitte rechnen – aber richtig
Die Technik für eine Ersatz- oder Neuinvestition ist schnell ausgesucht und gefunden. Auch der Kaufvertrag ist ohne Umstände unterschrieben. Jetzt fehlen nur noch auskömmliche Arbeitspreise für einen gewinnträchtigen Job. Aber genau da liegt der Hund nicht nur begraben, er stinkt – um bei dem Bild zu bleiben – leider in vielen Fällen mächtig zum Himmel.
Viel Arbeit und wenig Lohn – dieser Slogan aus der Arbeitnehmerschaft trifft mittlerweile auch auf uns zu. Bei landwirtschaftlichen Unternehmen ist ein Bewusstsein vorhanden für die Investitionshöhe der eingesetzten Maschinen. Woran scheitert dann die Entlohnung?
Ruinöse Tiefpreise
Bei der Betrachtung der Arbeitspreise unter den LU-Kolleg:innen fällt auf, dass sich im strammen Wettbewerb die Preise gar nicht so stark unterscheiden. Mitunter sind sie sogar sehr ähnlich, wenn nicht sogar identisch. Haben wir alle die gleichen Aufwendungen, die gleichen praktischen Einsatzverhältnisse? Bestimmt nicht.
Und dennoch gehen wir hin und orientieren uns am Wettbewerb und gehen dann auch noch um X% oder €/ha bzw. €/t unter diesen Preis. Das ist fatal! Denn jede vorgenommene Preisreduzierung verringert ganz klar die eigenen Gewinnchancen.
Die Investitionskosten der jeweiligen Maschine und die bekannten Einsatzverhältnisse, damit sind die Einsatzstunden pro Jahr und die „Lebensdauer“ im Betrieb gemeint, brauchen wir für die Abschreibungsdauer und den möglichen Restwert. Für die Abschreibung für Abnutzung (AfA) bedienen wir uns der sogenannten kalkulatorischen AfA. Diese ist losgelöst von der steuerlichen AfA und hat rein betriebswirtschaftliche Hintergründe und Ziele.
Die von den Finanzbehörden angegebenen Richtwerte sind eine gute Orientierung. So sind zum Beispiel beim Schlepper mit 750-1.000h Jahreseinsatz acht bis zehn Jahre Abschreibung eine gute, akzeptable und sichere Kalkulationsbasis.
Der nächste wichtige Kalkulationspunkt ist der mögliche Restwert. Setzen wir ihn hoch an, reduziert das den AfA-Betrag und damit die Festkosten. Dazu ist man schnell geneigt, weil man das beim Eintausch des Gebrauchten erlebt hat. Ein hoher Eintauschwert reduziert den Restkaufpreis des Neuen. Daraus ist in der Vergangenheit eine einfache, aber fatale Rechnung entstanden: Kaufpreis des alten Schleppers minus Restwert dieses Schleppers geteilt durch die Anzahl Jahre oder Betriebsstunden sind Basis für die Festkosten pro Betriebsstunde.
Weitere ökonomische Ansprüche bleiben dabei auf der Strecke. Über den Zinsanspruch, losgelöst von den aktuellen Darlehenszinsen in der Höhe bestimmt, können zukünftige Preissteigerungen und Inflationsausgleich abgesichert werden. Aktuell sind 2-3% ein empfehlenswerter Ansatz.
Einfach mal rechnen
Jetzt sind drei wichtige kalkulatorische Säulen für die Festkosten der Maschine entstanden. Drei Zahlen, die uns ein erstes „Zahlengefühl“ geben. Das brauchen wir unbedingt im täglichen Umgang mit den Maschinen, der Zahlungsbereitschaft der Kunden und den Forderungen der Kapitalgeber.
Spielen wir doch etwas mit der AfA, dem Restwert und dem Zinsansatz. Das kann auf einem Blatt Papier mit Hilfe des Taschenrechners sein oder auf dem PC mit dem Excel-Programm erfolgen.
Die unterschiedlichen Ansätze führen zu ganz anderen Beträgen. Das ist auch so gewollt. Wer meint, sich hier und da etwas selbst zu belügen, der multipliziert das Stundenergebnis mit der gesamten Lebensdauer von 5.000 oder 8.000 Betriebsstunden.
Im Ergebnis kommt ganz schnell die Erkenntnis: Viel Wenig macht auch ein Viel. Klar, für die vollständigen Festkosten fehlen noch Unterbringung und Versicherung, TÜV und Steuern. Dafür liegen uns oft die passenden Beträge vor. Mit dem Bemühen, sich einmal mit Zahlen näher zu beschäftigen, ist man dem notwendigen Zahlengefühl schon einen erheblichen Schritt nähergekommen.
Ziel dieser Animierung ist, die Anzahl der kalkulierenden Lohnunternehmen zu erhöhen. Die kalkulatorischen Ergebnisse vieler Kolleg:innen werden dann für die gleiche Dienstleistung nicht mehr so weit gespreizt sein. Mit dem Ergebnis, dass Kund:innen die große „Ausspielkunst“ nicht mehr so anwenden können.
Heinz-Günter Gerighausen, Lohnunternehmer
Den kompletten Artikel lesen Sie in LOHNUNTERNEHMEN-Ausgabe 09/2020!