Silowagen mit oder ohne Abdeckung

Die Maisernte hat bereits begonnen, und man steht wieder vor der Frage: „Muss ich den Silowagen beim Transport abdecken?“
Keine Pflicht, aber gut! Die zur Seite klappbare Laderaumabdeckung (System Fliegenklatsche) hat sich im Lohnunternehmereinsatz bewährt.

Nein - eine Abdeckpflicht besteht nicht, sagt Martin Vaupel von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, aber runter fallen darf auch nichts!
Bei der Ladungssicherung steht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Vordergrund. Nach § 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist die Ladung so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen hin- und her rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Einfach ausgedrückt:
Die Ladung muss auf dem Anhänger bleiben!

Verantwortlich ist:

  1. Der Fahrer: Bei auftretenden Ladungsverlusten wird zunächst er als Schuldiger ausfindig gemacht.
  2. Der Häckslerfahrer: Sind die Fahrzeuge nachweislich durch ihn „zu voll geknallt“ worden, kann er sich nicht aus der Verantwortung ziehen.
  3. Der Lohnunternehmer: Als Halter muss er seine Beschäftigten auf die Ladungssicherung hinweisen und beispielsweise darauf achten, dass die Fahrzeuge nicht so voll beladen werden und die Geschwindigkeit angepasst wird.

Genau dies sind auch schon die beiden wichtigsten Punkte, wie man Ladungsverluste auf einfache Weise reduzieren kann. Außerdem ist es wichtig, dass ausreichend Platz zwischen dem Schüttkegel und der umlaufenden Bordwand bleibt, um gegebenenfalls herabrutschendes Material noch innerhalb der Bordwände aufzufangen. Eine Abdeckpflicht gibt es zurzeit nicht.

Schnell erledigt! Mit dem Akku-Laubbläser ist das Häckselmaterial auf Kotflügeln und anderen Fahrzeugteilen einfach entfernt. (Fotos: Vaupel)

Abdeckung kommt gut an

Wie sieht es in der Praxis aus? In der stressigen Maisernte fällt es schwer langsam zu fahren und die Anhänger nicht so voll zu beladen. Vor dem Hintergrund ist die Laderaumabdeckung eine echt sinnvolle Ausstattung, die aber bei übervoll beladenen Fahrzeugen und hoher Geschwindigkeit auch an ihre Grenzen kommt. Bei Anwohnern und der Polizei wird die Laderaumabdeckung gern gesehen. Sie ist ein positiver Beitrag zur Darstellung des Lohnunternehmers in der Öffentlichkeit!

Weitere Tipps:

  1. Erntematerial, welches auf Kotflügeln oder dem Schlepperdach gelandet ist, vor der Einfahrt auf die Straße mit dem Handfeger oder den Laubbläser entfernen.
  2. Nach dem Abladen sammelt sich meist viel Material auf den Ketten des Kratzbodens unterhalb des Wagens. Bei den nächsten Schlaglöchern fällt dies auf die Straße. Um dem Vorzubeugen kann man direkt nach dem Abladen über mehrere ausgelegte Kanthölzer fahren und so auf einfache Weise einen Großteil „abschütteln“.

Martin Vaupel,
Landwirtschaftskammer Niedersachsen

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