Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen: Wissen für Lohnunternehmer

Vergaberecht: Was Lohnunternehmer, die in kommunale Dienstleistungen einsteigen wollen, bei Angeboten für die öffentliche Hand wissen müssen.
Foto: Neumann

Das Vergaberecht ist förmlich und kennt Bewerbungsbedingungen, wie z. B. eine Frist für die Abgabe eines Angebots, Vorschriften für die Auswahl der Unternehmer, so genannte Eignungs- und Auswahlkriterien, Regeln für die Wertung der Angebote und zwingende Vertragsbedingungen. Für alle Beschaffungen gilt, dass Auftraggeber den Bedarf in Form einer Leistungsbeschreibung und eines Leistungsverzeichnisses festlegen, nur verbindliche Angebote gewertet werden und Verhandlungen über den Preis als Zuschlagskriterium unzulässig sind. Hält sich der Unternehmer nicht an die Regeln, wird sein Angebot von der Wertung, also vom Zuschlag, ausgeschlossen.

Die Vergabevorschriften des Bundes findet man unter www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/vergabe-uebersicht-und-rechtsgrundlagen.html. Die Links zu den online erhältlichen Vergabevorschriften der Bundesländer sind im folgenden aufgeführt:

Vergabevorschriften der Bundesländer
Bundesland
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Suche nach Ausschreibungen

Wichtig für Unternehmer: Wo sind öffentliche Ausschreibungen zentral hinterlegt? Zur Suche nach aktuellen Ausschreibungen bietet sich in erster Linie das Vergabeportal des Bundes an. Unter diesem Link finden sich in der Regel zwischen 13.000 und 14.000 „laufende“ Ausschreibungen, gegliedert nach Orten und Beschaffungsgegenständen. Die dort bekannt gemachten Vergaben enthalten alles, was einen Bieter für die Abgabe eines Angebots benötigt, einschließlich einer vollständigen Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis. Die Bundesländer verfügen über eigene Vergabeportale, vielfach auch „Vergabemarktplatz“ genannt, wobei in der Regel eine Verknüpfung zum Vergabeportal des Bundes hergestellt ist. Wer besonders gründlich recherchieren möchte, kann auch hier nochmals nach seinen „Wunschvergaben“ suchen.
 

Vergabeportale der Bundesländer:
Bundesland
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen

Hans Schaller, Dipl. Verwaltungswirt

Sie möchten mehr wissen? In der LOHNUNTERNEHMEN Ausgabe 1-2022 erklären wir Schritt für Schritt, wie die Teilnahme an öffentlichen Aufrägen funktioniert und was Lohnunternehmen hierbei beachten sollten.

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