Tipps für die Beschaffung von Atemschutzmasken in der Corona-Pandemie

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Hinweise zur korrekten Kennzeichnung von Atemschutzmasken: Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Dezember 2020 eine kompakte Orientierungshilfe zur Kennzeichnung von Atemschutzmasken veröffenlicht.
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Eine Liste der für CE-Zertifizierungen von FFP2 und FFP3 Atemschutzmasken zugelassenen Stellen in Europa finden Sie hier. Andere 4-stellige Nummern hinter einer CE Kennzeichnung auf Atemschutzmasken sind nicht gültig.
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Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gibt hier Empfehlungen, wie lange FFP2-/FFP3-Masken benutzt werden können.
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Die FH Münster ist in einem Forschungsprojekt der Fragestellung nachgegangen, wie die Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Wiederverwendung von FFP2-Masken sind. Mehr Informationen finden Sie hier.
- Aktuelle Warnungen und Rückrufe von Masken sind hier und hier (in der Suche das Stichwort "Maske" eingeben) aufgeführt.
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