Verträge über Agrardaten vernetzter Landmaschinen

Mit Inkrafttreten der EU-Datenverordnung (Data Act) im September 2025 müssen Nutzer vernetzter Landmaschinen darüber informiert werden, welche Daten genau erhoben werden. Ihnen steht auch ein Zugangsrecht zu diesen Daten zu und sie können diese auch mit Dritten teilen. Wie genau dies erfolgt, vereinbaren Hersteller und Nutzer vertraglich. Das BMLEH unterstützt hierbei durch die Veröffentlichung von Informationen und Musterbedingungen zu Verträgen über Agrardaten und fördert eine Beobachtungsstelle für entsprechende Verträge (AgriData- Observatory) bei der Universität Osnabrück.
Hersteller müssen Vertragspraxis anpassen
Die EU-Datenverordnung, die ab dem 12. September 2025 gilt, sorgt für mehr Transparenz. Hersteller von vernetzten Landmaschinen müssen als Dateninhaber zukünftig ihre Vertragspraxis anpassen. Denn die EU-Datenverordnung schreibt vor, dass sie nicht-personenbezogene Nutzungsdaten der Maschinen nur auf Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Nutzer verwenden dürfen. Nach Geltungsbeginn geschlossene Verträge dürfen in Bezug auf den Datenzugang und die Datennutzung zudem keine nach der EU-Datenverordnung missbräuchlichen Klauseln enthalten. Eine Übersicht zu den Auswirkungen der EU-Datenverordnung im Bereich der Landwirtschaft findet sich in der von der Universität Osnabrück im Rahmen des AgriData-Observatory erarbeiteten Kurzinformationen zur EU-Datenverordnung.
Musterbedingungen des BMLEH
Da auch das BMLEH wie die Europäische Kommission davon ausgeht, dass neben den abstrakt-generellen Vorschriften des Data Act eine weitere Konkretisierung vonnöten ist, wurden bereits früh erste Musterbedingungen für den Bereich „Vernetzte Landmaschinen“ unter Einbeziehung der beteiligten Wirtschaftskreise, mit Unterstützung von Rechtsanwaltskanzleien sowie des European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück vom BMLEH erarbeitet und diskutiert. Damit verfolgt das BMLEH mit den Musterbedingungen einen ähnlichen Ansatz wie die Europäische Kommission, die ebenfalls an Mustervertragsklauseln für den Datenzugang und die Datennutzung für alle Sektoren arbeitet, welche bis September 2025 auf EU-Ebene veröffentlicht werden sollen. Die Musterbedingungen des BMLEH sind jedoch speziell auf den deutschen Agrarsektor ausgerichtet und damit deutlich spezifischer als die zu erwartenden EU Mustervertragsklauseln.
Fairer Datenaustausch
Die Musterbedingungen des BMLEH, die speziell das Verhältnis von Herstellern vernetzter Landmaschinen zu deren Nutzern regeln, sollen einen Beitrag zu ausgewogenen Verhältnissen bei der Vertragsgestaltung leisten. Sie sollen helfen, einen vertrauensvollen und fairen Datenaustausch in der Landwirtschaft zu ermöglichen. Dabei sollen die Musterbedingungen nicht vertragliche Bestimmungen im Einzelfall ersetzen, sondern beteiligten Herstellerinnen und Herstellern sowie Landwirtinnen und Landwirten eine Hilfestellung geben, im Einzelfall zu einem sach- und interessengerechten Ausgleich zu kommen. Es handelt sich um Empfehlungen; die Muster können freiwillig ganz oder in Teilen in Verträge einbezogen werden. In einem FAQ – Katalog zu den Musterbedingungen für Agrardaten werden häufige Fragen beantwortet und erläuternde Hinweise zu Verwendung und Hintergrund gegeben.
Dynamisches Dokument
Die Musterbedingungen sind ein dynamisches Dokument, das Anpassungen und Erweiterungen unterliegen wird. Dafür kommt es maßgeblich darauf an, wie die Musterklauseln im komplexen Gefüge der Praxis angenommen und umgesetzt werden. Die Annahme der Musterbedingungen in den konkreten Vertragsverhältnissen wird durch die vom BMLEH geförderte und an der Universität Osnabrück angesiedelte Beobachtungsstelle für Verträge über die Nutzung der von smarten Landmaschinen generierten Daten (AgriData-Observatory) untersucht. Das AgriData-Observatory begleitet die Umsetzung der Vorgaben der EU-Datenverordnung in der landwirtschaftlichen Praxis und überprüft die Rechtskonformität des Datenverkehrs zwischen den Beteiligten. Damit gestaltet das Projekt die Rahmenbedingungen des „Digital Farmings“ mit und fördert die Akzeptanz für den Einsatz digitaler Technologien.
BMLEH/cca