Waschhallen-Serie: Abwasserführung
Das anfallende Waschwasser enthält bei der Reinigung von landwirtschaftlichen Maschinen neben Wasser erhebliche Mengen an Boden, Pflanzenresten und organischem Material sowie ölhaltige Bestandteile. Diese Stoffe müssen gezielt zurückgehalten und behandelt werden, bevor eine Einleitung erfolgen kann. Eine direkte Ableitung ohne abgestufte Behandlung ist weder technisch sinnvoll noch genehmigungsfähig.
Gefälle und Anordnung der Waschfläche
Die Abwasserführung beginnt bei der Gestaltung der Waschfläche. Ein durchgängiges Gefälle zum Schlammfang ist zwingend erforderlich und wird in der Praxis mit etwa 1–4 % ausgeführt. Nur so werden Wasser und Feststoffe sicher abgeführt.
Die Entwässerung ist so anzuordnen, dass alle Waschbereiche erfasst werden. Bereiche ohne klare Wasserführung führen zwangsläufig zu Ablagerungen und zusätzlichem Reinigungsaufwand.
Schlammfang als erste Reinigungsstufe
Der Schlammfang ist die erste und entscheidende Stufe der Abwasserbehandlung. Er muss so dimensioniert sein, dass sich Feststoffe ausreichend absetzen können und nicht in nachgelagerte Anlagen gelangen. In der Praxis werden Schlammfangvolumen häufig im Bereich von etwa 10–20 m³ je Kammer ausgeführt. Idealerweise wird je Fahrspur ein Schlammfang vorgesehen.
Ein weiterer wesentlicher Punkt ist die Abdeckung der Schlammfänge. Diese müssen so ausgeführt werden, dass sie befahrbar und gleichzeitig zugänglich für Wartung und Entleerung sind. Üblich sind massive Gitterroste aus senkrecht angeordneten Flachstäben. Die Entleerung erfolgt nach dem Abdecken über Bagger oder Schaufellader mit meist selbst konstruierten Tiefschaufeln.
Koaleszenzabscheider als zweite Stufe
Nach dem Schlammfang wird das vorgeklärte Abwasser einem Koaleszenzabscheider zugeführt. Dieser trennt ölhaltige Bestandteile zuverlässig ab und ist Voraussetzung für eine Einleitung in die Kanalisation. Die Auslegung erfolgt nach DIN 858 sowie den zugehörigen Regelwerken.
Dichtfläche und konstruktive Ausführung
Die Waschfläche ist als flüssigkeitsundurchlässige Dichtfläche auszuführen. In der Praxis kommen hierfür geeignete Betone nach DIN 1045 zum Einsatz, beispielsweise wasserundurchlässiger Beton mit abgestimmtem Expositionsklassenkonzept.
Entscheidend ist die konstruktive Ausbildung. Schwachstellen entstehen nicht in der Fläche, sondern an Fugen und Übergängen, etwa zwischen Bodenplatte und Wand. Diese Bereiche sind dauerhaft dicht auszuführen, beispielsweise durch geeignete Fugenbänder.
Rechtliche Anforderungen
Waschhallen zählen zu Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Daraus ergeben sich Anforderungen nach Wasserhaushaltsgesetz und AwSV. Grundlage ist der Besorgnisgrundsatz: Eine Verunreinigung von Boden und Gewässern darf nicht zu erwarten sein.
Bei Neuerrichtung besteht in der Regel Fachbetriebspflicht. Planung, Ausführung und Dimensionierung sind frühzeitig mit der zuständigen Wasserbehörde abzustimmen.
Ausblick
Im nächsten Teil der Serie wird die Beleuchtung betrachtet. Im Fokus stehen Sichtverhältnisse und Anforderungen an die Ausleuchtung.
Autor: Wolfgang Meier
Unternehmen: Meier-Brakenberg
Link: www.meier-brakenberg.de
Der Autor und sein Team begleiten die Planung von Waschhallen und Hochdrucksystemen und unterstützen Lohnunternehmen dabei, Anlagen von Anfang an richtig auszulegen.