Aufgeschoben ist (nicht) aufgehoben

Im Rahmen der Abstimmung des zuständigen Expertengremiums ist keine qualifizierte Mehrheit für den Vorschlag der EU-Kommission zustande gekommen. Die Zulassungsverlängerung des Totalherbizides Glyphosat in absehbarer Zeit ist damit sehr fraglich. Zwar stimmte lediglich Malta gegen eine Verlängerung, mit der Enthaltung von 7 Mitgliedstaaten - unter anderem auch Deutschlands - konnte jedoch die zur Entscheidungsfindung notwendige, qualifizierte Mehrheit, nicht erreicht werden.
Der Zeitdruck nimmt damit weiter zu, soll doch noch eine Verlängerung beschlossen werden: Am 30. Juni läuft die derzeitige Zulassung unwiderruflich aus. Selbst, wenn es zu diesem Szenario kommen würde, gäbe es allerdings eine Übergangszeit von sechs Monaten in denen weiter Glyphosat produziert werden darf und anschließend von weiteren 12 Monaten in denen Bestände glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in der Fläche eingesetzt werden dürfen. Um vor Ablauf der Frist Ende Juni doch noch zu einem abschließenden Ergebnis zu kommen, ist nun ein Vermittlungsausschuss einberufen worden.
Der am 06.06. vorgelegte Vorschlag der EU-Kommission sah eine Verlängerung der Zulassung um eineinhalb Jahre vor. Diese Zeit sollte dann für eine weitere Sichtung allen relevanten Materials, bzw. den gesamten Bestand der Untersuchungen zum Thema Glyphosat durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) genutzt werden. Auf dieser Grundlage sollte eine endgültige Empfehlung herausgegeben werden, von der zu erwarten gewesen wäre, dass die Mitgliedsländer ihr mit einer Mehrheit folgen würden. Ob es nun überhaupt so weit kommt, entscheidet sich - so sieht es zumindest derzeit aus – bis zum 30. Juni.