Auswertung der LU-Umfrage GüKG

Im letzten Newsletter haben wir gefragt, ob Sie im Rahmen des GüKG bereits kontrolliert wurden. 74,1 % gaben an, noch nicht kontrolliert worden zu sein. 18,5 % haben zwar selbst keine Erfahrungen mit der Polizei oder BAG gemacht, kennen aber Personen, die kontrolliert wurden. Lediglich 7,4 % wurden nach eigenen Angaben selbst überprüft, die Polizei habe aber nichts beanstandet. Niemand der Befragten ist in ein laufendes Verfahren im Rahmen des GüKG verwickelt.
Hintergrund:
Für alle von Lohnunternehmen durchgeführten Beförderungen ist eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr erforderlich. Die Frist zur Erlangung der Erlaubnis ist allerdings vor kurzem um ein Jahr verlängert worden und endet nun erst am 31. Mai 2018. Mehr dazu können Sie hier nachlesen.