Biogas-Paket von Bundesministerium enttäuscht Branche
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) veröffentlichte am Nikolaustag ein sogenanntes „Biogas-Paket“. Selbst die äußerst kurze Frist zur Stellungnahme von weniger als 24 Stunden, reichte aus, um festzustellen, dass die Bioenergiebrache dieses Paket ablehnen muss, wie der Bundesverband Bioenergie e.V. (BBE), Fachverband Biogas e.V. (FvB), der Deutscher Bauernverband e.V. (DBV) und der Fachverband Holzenergie im BBE (FVH) in einer gemeinsamen Pressemitteilung erklärten. Das Biogas-Paket zeige keinen gangbaren Weg in die künftige Flexibilisierung des Anlagenparks auf und biete damit auch nicht die dringend benötigte Zukunftsperspektive.
Den Entwurf des BMWK können Sie hier einsehen.
Ausschreibungsergebnisse erneut dreifach überzeichnet
Nahezu zeitgleich veröffentlichte die Bundesnetzagentur die Ausschreibungsergebnisse vom 1. Oktober diesen Jahres. Erneut war diese nahezu dreifach überzeichnet, was den dringenden Handlungsbedarf untermauert. Auf ein Ausschreibungsvolumen von circa 234 Megawatt (MW) gingen 712 Gebote mit einer Gebotsmenge von circa 622 MW ein.
Sandra Rostek, Leiterin des HBB, zeigt sich enttäuscht über die vom BMWK veröffentlichten Überlegungen aus dem Wirtschaftsministerium zum sogenannten Biogas-Paket und betont: „Der Entwurf ist in seiner aktuellen Form leider unausgegoren und geht an der Realität der Branche vorbei. Auch sein erklärtes Ziel, die Flexibilisierung der Biogasanlagen zu fördern, wird es so verfehlen. Dieses 'Päckchen' können wir daher nicht annehmen und ist bereit zur Retour ans BMWK.“
BMWK will deutliche Reduzierung der Betriebsstunden
Nach den Überlegungen aus dem Wirtschaftsministerium sollen die Betriebsstunden der Biogasanlagen ohne Übergangsregelung von heute 4.000 deutlich auf 2.500 und später auf 2.000 Stunden reduziert werden. Einhergehend mit den geringeren Betriebsstunden gibt es jedoch nur eine leichte Anhebung des Flexibilitätszuschlags von heute 65 €/kW auf 85 €/kW.
„Während wir im aktuellen EEG 2023 noch die Regelung einer festen Vergütung einer gewissen Strommenge haben, sollen nach den Vorstellungen des Wirtschaftsministeriums nur noch Betriebsstunden pro Anlage gefördert werden. Ob diese Anlagen im Sommer bei geringer Wärmeabnahme nur gedrosselt fahren und viel weniger Strom und Wärme produzieren, wird hiermit nicht berücksichtigt. Im Winter hingegen, wenn die Nachfrage nach Strom und Wärme besonders groß ist, fehlen dann die Betriebsstunden. Eine Biogasanlage lässt sich aufgrund der biologischen Aktivität der Bakterien aber nicht wie ein Erdgasmotor tage- oder gar wochenlang abstellen. Auch braucht die Umstellung auf eine noch flexiblere Fahrweise eine gewisse Über- gangszeit. Wenn etwa eine Biogasanlage, die aktuell zweifach überbaut ist, in der nächsten Ausschreibung bereits diese neuen Anforderungen erfüllen muss, müsste neben allem bürokratischen Genehmigungswahnsinn innerhalb nur weniger Monate Gas- und Wärmespeicher sowie zusätzliche Motorkapazität installiert werden. So kann das nicht funktionieren. Daher macht es auch keinen Sinn, die Übergangszeit von heute 5 Jahre auf 2 Jahre zu kürzen, führt Rostek aus.
Daneben lehnt Rostek auch die Priorisierung von Bestandsanlagen mit angeschlossenen Wärmenetzen sowie die angehobenen Flexibilitätsanforderungen an feste Biomasseanlage ab: „Wir brauchen Lösungen, die für alle Biomasseanlagen funktionieren“.
Appell an Politik
Vor dem Hintergrund der endenden Legislatur scheint die notwendige grundlegende Überarbeitung nicht realistisch. Angesichts der erneut massiv überzeichneten Ausschreibungsergebnisse appelliert die Branche daher an die Politik:
„Im Zentrum jeglicher Überlegung muss jetzt eine Übergangsregelung stehen, die für 2025 befristet und einmalig das Ausschreibungsvolumens auf 1800 MW anhebt. Andernfalls werden im kommenden Jahr hunderte Anlagen unwiderruflich stillgelegt. So verlieren wir dutzende Terawattstunden nachhaltige, regional erzeugte und günstige Energie, an deren Stelle zusätzliche Mengen an Kohle und Erdgas treten würden,“ schließt Rostek.
FvB/cca