Biogasanlagen droht das Aus – Branche fordert Verbesserungen

Der Energiewende droht Rückschritt: Viele ältere Biogasanlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen, erhalten keine Anschlussvergütung.
(Fotos: Lützen)

Beteiligen sich Biogasanlagenbetreiber an einer Ausschreibung, können sie nach dem Ende der 20jährigen Vergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EGG) eine neue Einspeisevergütung für weitere zehn Jahre erhalten. Das Problem: Der Gesetzgeber hat die Ausschreibungsmenge klein gehalten. Auf das ausgeschriebene Biomasse-Volumen von 240 Megawatt installierter Leistung wurden im ersten Halbjahr 2024 insgesamt 788 Gebote im Umfang von 742 Megawatt eingereicht. Über 500 Biogasanlagen-Betreiber haben erneut keinen Zuschlag erhalten. 

Viele Biogasanlagenbetreiber kommen nicht zum Zuge

Der Fachverband Biogas hat seine Mitglieder zu deren Ausschreibungsteilnahme und möglichen Konsequenzen bei einem negativen Bescheid befragt. Von den knapp 3.200 Betreibern haben 540 bei der Umfrage mitgemacht – rund 17 Prozent. Die Ergebnisse: 212 Betreiber hatten bereits einmal oder mehrfach an einer Ausschreibung teilgenommen. Nur 42 Prozent haben bislang einen Zuschlag erhalten. 88 Betreiber wollen nun ihre Anlage stilllegen – das sind 16 Prozent der Befragten. Für 151 Biogasanlagen bedeutet das Ende der EEG-Vergütungszeit auch das Ende der Wärmenutzung – also für mehr als ein Viertel. Sie werden künftig nur noch den Strom verkaufen.
Von den 540 Biogasanlagen haben 89 Prozent eine Wärmenutzung. Abnehmer der Biogaswärme sind über 21.000 Haushalte, 51 Schwimmbäder, 124 Schulen und Kindergärten, 82 Turnhallen, 54 Altenheime oder Krankenhäuser und 206 sonstige Nutzer (Ställe, Trocknung etc.). Hochgerechnet auf die 9.900 Biogasanlagen in Deutschland bedeutet dies, dass knapp 390.000 Haushalte an Wärmenetze angeschlossen sind, über 1.000 Schwimmbäder, knapp 2.500 Schulen und Kindergärten, 1.640 Turnhallen und über 1.000 Altenheime oder Krankenhäuser.
 

Drei Verbesserungen erforderlich

„Wir können es uns nicht leisten, auf dieses Potenzial zu verzichten“, mahnt der Präsident des Fachverbandes Biogas, Horst Seide. Viele Orte in ganz Deutschland haben bei der vorgeschriebenen kommunalen Wärmeplanung auf Biogasanlagen gebaut. „Wenn die Biogaswärme, die bei der Erzeugung von Strom in Blockheizkraftwerken sowieso anfällt, nicht mehr zur Verfügung steht, wird es an vielen Stellen schwer werden mit der Umsetzung der Wärmewende“, sagt Seide. Er fordert: „Die Biogasbranche braucht dringend eine verlässliche Perspektive – sonst verlieren wir nicht nur flexible Leistung im Stromsektor, sondern auch sehr viel Wärme im ländlichen Raum.“ 
Dafür müsse das Ausschreibungsvolumen umgehend auf 1.800 Megawatt pro Jahr mehr als verdreifacht werden. Zudem solle der Flexibilitätszuschlag von 65 Euro auf 120 Euro je Kilowatt erhöht werden. Den Flexibilitätszuschlag erhalten diejenigen Betreiber, die nur dann Strom erzeugen, wenn zu wenig Strom im Netz ist. Auch müsse ein Verbot im Flexibilitätsbonus fallen. Bislang ist es nicht möglich, in einer bereits flexibilisierten Biogasanlage einen größeren Leistungsanteil zu flexibilisieren, etwa von 100 auf 200 Kilowatt. Dies müsse geändert werden, so Seide weiter.

Fachverband Biogas, lue