Bundesförderprogramm für Drohnen zur Rehkitzrettung 2022
Durch den Einsatz von Drohnen mit geeigneten Wärmebildkameras steht eine effiziente Technik zur Verfügung, um Wildtiere und vor allem Rehkitze vor dem Mähtod zu bewahren. Aus diesem Grund hat sich die Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auch in diesem Jahr dazu entschlossen, die Anschaffung solcher Drohnen für einen festgelegten Kreis von Anwendern mit einem Volumen von 3 Mio. € zu fördern.
Förderungsberechtigt sind Kreisjagdvereine e.V. und andere Jägervereinigungen auf Kreisebene als Körperschaften öffentlichen Rechts, sowie regionale amtlich eingetragene Vereine, die laut ihrer Vereinssatzung hauptsächlich in der Wildtierrettung, insbesondere in der Rehkitzrettung, tätig sind.
Vereine in Gründung beziehungsweise Vereine ohne Eintragung im amtlichen Vereinsregister sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Antragsverfahren
Das zweistufige Antragsverfahren, bei dem jeder Teilnehmer bis zu zwei Anträgen auf Förderung stellen kann, ist online möglich. Auf Anfrage können Anträge auch postalisch übermittelt werden.
Erste Stufe: Interessensbekundung an der Teilnahme am Förderprogramm
Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
Hier können Sie bis einschließlich 1. September 2022 einen Antrag stellen. Das Eingangsdatum bei der BLE ist fristwahrend.
Zweite Stufe: Antrag auf Auszahlung der Förderung
Eine Bearbeitung der Auszahlung erfolgt nur mit eine Eingangsbestätigung der erste Stufe und Vorlage aller erforderlichen Dokumente.
Für diesen Antrag ist eine Unterschrift zwingend erforderlich. Entweder per nPA Verfahren (Authentifizierung durch den elektronischen Personalausweis), oder handschriftlich auf dem vollständigen Antragsformular.
Hier können Sie in Kürze einen Antrag auf Auszahlung stellen.
Die Auszahlung können Sie bis einschließlich dem 30. September 2022 beantragen. Das Eingangsdatum bei der BLE ist fristwahrend.
Quelle: BLE