Erst Bull-Shit, dann Shit-Storm

Ausnahmegenehmigungen in Bayern und Baden-Württemberg für die Breitverteilung verdünnter Rindergülle sorgen für Verunsicherung und Ärger.
(Fotos: Archiv)

Es gibt manchmal Mails, bei denen man sich fragt, ob man sich verlesen hat oder ob dies ein schlechter Scherz sein soll. So eine Information erreichte uns kürzlich in Form mehrerer Pressemitteilungen seitens der Bauernverbände und Landwirtschaftsministerien aus Bayern und Baden-Württemberg. Kernaussage: Unter Ausnahmebedingungen ist auch weiterhin die Breitverteilung von Rindergülle auf Acker- und Grünland, z.B. mit dem Möscha-Verteiler, auch über 2024 hinaus erlaubt. Die Verfasser beriefen sich dabei auf neueste Untersuchungsergebnisse – unter anderem „AlterMin“. Und zwischen den Zeilen schwang – zumindest nach meinem Gefühl unverkennbar – die Botschaft mit: Sieg der Vernunft! Rettung des Berufsstandes! Schluss mit dem Düngeverordnungsterror!
Das mag auch der Gefühlslage der Landwirtschaft entsprechen, denn vor allem die kleineren Betriebe in Süddeutschland wären von verschärften Auflagen kostenseitig besonders betroffen, wollten sie ihre organische Düngung weiter selbst durchführen. Grundsätzlich ist es zudem nachvollziehbar, in starken Hang- und Steillagen weiter Breitverteiler zuzulassen oder gar vom Weg aus den Flüssigdünger per Strahlrohr auf die Alm zu pusten. Und ja, ich kann sehr gut verstehen, dass die Politik zwischen Berchtesgaden und Freiburg möglichst kleinstrukturierte Betriebe erhalten möchte, um weiterhin das touristisch wichtige Produkt Landidylle sicherzustellen zu können.

Leid tun mir die in die Röhre schauenden Lohnunternehmer, die auf Basis der bisherigen Expertenempfehlungen in die moderne Technik investiert haben.

Jens Noordhof, Redaktion LOHNUNTERNEHMEN

Doch ich kann es mir nicht verkneifen, einen deutlichen Schuss Wasser in den Wein zu gießen. Haben die Jubelnden eigentlich schon das Kleingedruckte gelesen? Maximal 4,6 % TS-Gehalt bei Rindergülle sind zulässig. Und die in besagten Pressemitteilungen zitierten neuen Erkenntnisse besagen nichts anders, als dass in Kleinfeldversuchen die 1:1 mit Wasser verdünnte Rindergülle ähnliche Ammoniakverluste erreicht wie ein Schleppschuhverteiler. Wer sich jetzt freut, seine durch Separierung erreichte Flüssigphase bequem durch seinen alter Möscha schleudern zu können, ist auf dem Holzweg: DAS ist nicht zulässig. Jedenfalls ergaben das meine Recherchen bei Experten, die sich mit dem Thema intensiv beschäftigt haben. Anders ausgedrückt: Jeder Kubikmeter Rindergülle müsste also 1:1 mit Wasser verdünnt werden. Macht bei angenommenen 1 Mio. m³ Gülle nochmal 1 Mio. m³ (!) Wasser. Und woher kommen die – aus der Wasserleitung? Ich glaube nicht, dass dies in Zeiten von Wassermangel, Klimawandel und kritischen Verbrauchern vertretbar ist.
Ein weiterer Aspekt kann dabei nicht ausgeblendet werden: Einerseits gibt die Bundespolitik 1 Mrd. € aus, um den Einsatz umweltgerechterer Technik in der Landwirtschaft zu fördern, und andererseits sorgt ein Teil der Landespolitik dafür, dass weiterhin Technik aus dem vorherigen Jahrhundert eingesetzt werden darf. Zumal wieder einmal an der Personal-Schraube gedreht wird, denn natürlich werden dem Vernehmen nach auch scharfe Kontrollen und drakonische Strafen von bis zu 50.000 € angedroht, damit schlaue Bauern nicht doch unverdünnte Gülle oder Separationswasser auf ihren Flächen ausbringen. Mir zumindest fehlt die Logik an dieser Politik.
Leid tun mir einerseits die in die Röhre schauenden Lohnunternehmer, die auf Basis der bisherigen Expertenempfehlungen in die moderne Technik investiert haben. Zu beneiden sind anderseits auch die Beratungsinstanzen nicht, die nach bestem Wissen und Gewissen über Jahre emissionsärmere Ausbringtechnik propagiert haben. Sie bekommen den Wind jetzt richtig steif von vorn. Weniger Wahlkampfgeschenke der Politik und mehr Sachverstand wären besser gewesen. So kommt halt jetzt nach dem Bull-Shit der Shit-Storm.

Jens Noordhof,
Redaktion LOHNUNTERNEHMEN