Kommentar: "Rendite hat viele Gesichter."

In der Juni-Ausgabe der LOHNUNTERNEHMEN finden Sie eine Umfrage zum Mähdrusch. Dazu ein Kommentar von Hans-Günter Dörpmund.
Hans-Günter Döpmund, ehemaliger Chefredakteur der LOHNUNTERNEHMEN (Fotos: privat, Archiv)

Jeder Dienstleister strebt nach Rendite, auch für seinen Mähdrusch. ABER: nicht jeder LU, der laut BWL-Tabelle mit zu geringen Auslastungen und Druschpreisen trotzdem weiter drischt, hat das unternehmerische Denken verlernt.

Über kaum eine Dienstleistung reiben sich Theorie und Praxis mit größerer Ausdauer als über den Mähdrusch. Die Arbeits-Preise seien zu niedrig, die Auslastung pro Drescher zu schlecht und das Veto-Recht der Bauern verhindere zudem oft frühen Druschbeginn und damit längere Druschtage.

Trotzdem zählt der Mähdrusch häufig immer noch zu den Klassikern im Lohnbetrieb, wenn auch nicht immer zu den Lieblingskindern. Denn die Ratschläge, Preise und Auslastung zu erhöhen, lassen sich in der Alltagspraxis nicht immer umsetzen. Einer meiner Umfrage-Lohnunternehmer würde aus diesem Grund jedenfalls gern mal den einen oder anderen „klugen“ Ratgeber zu seinen Kundengesprächen mitnehmen, quasi zum Treff mit der Wirklichkeit. Und einfach mal die Dienstleistung Mähdrusch an den Nagel hängen, ist auch leichter gesagt als getan. Es gibt eben sehr individuelle Beweggründe für den Einsatz des Mähdreschers, auch zusätzlich zu Auslastung und Rendite.

Zum Beispiel Arbeitszeiten der Mitarbeiter: Höhere Auslastung, das bedeutet meist weitere Drusch-Kulturen, weitere Kunden oder längere Arbeitstage. Kann man es einem Unternehmer verdenken, der auf die Intensivierung seines Mähdrusches aus Rücksicht auf wachsende Überstunden der Mitarbeiter verzichtet? Außerdem ist es für manch einen Lohnbetrieb durchaus passend, den Mähdrusch in der Reihe seiner Dienstleistungen als Mischkalkulation auch mal mit „Schwarzer Null“ einzureihen. Rendite kann und darf abseits der BWL-Lehre auch andere Gesichter haben.

Hans-Günter Dörpmund

Den kompletten Bericht lesen Sie in der Zeitschrift LOHNUNTERNEHMEN Ausgabe 6/22.