Leserbrief zum Thema "Drohneneinsatz"

Kürzlich erreichte uns ein Leserbrief von Thomas Carstensen, Landwirt und Lohnunternehmer aus Olderup. In einem Ehrenamt ist er Kreisjägermeister des Landkreises Nordfriesland. In dieser Funktion berät er Jäger und Verwaltung in allen jagdlichen Dingen - z.B. bezüglich der Kitzrettung mithilfe von Drohnen.
Thomas Carstensen ist Landwirt, Lohnunternehmer und seit dem 01.04.1981 Mitglied im Lohnunternehmerverband Schleswig Holstein. In einem Ehrenamt ist er Kreisjägermeister des Landkreises Nordfriesland.

Im letzten Heft „Lohnunternehmen“ [gemeint ist die Ausgabe 09/2017, Anm. der Redaktion] ist ein Artikel auf Seite 54 ff, der sich mit dem Einsatz von Drohnen im Pflanzenbau beschäftigt. Am Schluss des Artikels wird der Gedanke des LU Genz zitiert, als einen weiteren Einsatzbereich der Drohne das Auffinden von Wildschweinen und Rehkitzen anzubieten. Das Problem des Herrn Genz war die Möglichkeit der Rechnungsstellung. Im Folgenden beziehe ich mich auf das Problem der Kitzrettung vor dem Mähtod.

Dazu von mir folgende Anmerkung:
Das Jagdrecht ist ein dingliches Recht, es ist an Grund und Boden gebunden und steht dem Besitzer des Bodens zu. Nur deswegen, weil viele Landbesitzer nicht die notwendige Sachkunde zum Jagen haben, die man durch die Ablegung der Jägerprüfung erwirbt, wird das Jagdrecht in aller Regel an Jäger verpachtet. Dieses Jagdrecht ist gleichzeitig Verpflichtung zur Hege der jagdbaren Tierarten (§1/1+2 Bundesjagdgesetz).

Die Verpflichtung zur Hege geht aber nicht soweit, Beeinträchtigungen in der Tierwelt durch wirtschaftliche Tätigkeiten Anderer zu kompensieren.Das heißt: Der Jäger muss nichts (und kann auch nichts) gegen das Auftreten von Wildunfällen im Straßenverkehr tun. Ebenfalls muss und kann er nichts gegen den Einsatz von Maschinen auf den Feldern seines Jagdreviers unternehmen. Da ist der Landwirt frei in seiner Entscheidung, aber insoweit auch in der alleinigen Verantwortung. §4 des Tierschutzgesetzes sagt Eindeutiges über das Töten von Wirbeltieren, in §17 und 18 wird auf die Konsequenzen hingewiesen, die drohen, wenn gegen §4 verstoßen wird.

Der Landwirt also, und als sein Erfüllungsgehilfe der Lohnunternehmer, muss alles tun, um zu verhindern, dass es zu Verletzungen und Tötungen der wildlebenden Tiere kommt. Jeder, der sich mit Landtechnik auskennt, weiß um die Problematik der breiten schnell arbeitenden Mähwerke im Grasschnitt. Der Einsatz zum ersten Schnitt erfolgt in aller Regel unmittelbar in der Zeit der Rehkitzgeburten. Es ist sicher unpraktikabel, von den Akteuren eine hundertprozentige Verhinderung der Kitztötungen durch Grasschnitt zu verlangen, aber es ist schon in Einzelfällen zu Anzeigen gekommen, wenn Landwirte sich um einen exponierten „Geburtenstandort“ gar nicht gekümmert haben und dadurch in einem Fall auf einer einzigen Fläche von ca. 10 ha acht Kitze zu Tode kamen und dieses von Spaziergängern beobachtet wurde.

Der Landwirt also, und als sein Erfüllungsgehilfe der Lohnunternehmer, muss alles tun, um zu verhindern, dass es zu Verletzungen und Tötungen der wildlebenden Tiere kommt.

Wir haben (auch ich selber) in Nordfriesland und Angeln Drohnen zum Absuchen der Felder mit großem Erfolg und sehr effektiv eingesetzt.

Thomas Carstensen, Lohnunternehmer und Kreisjägermeister des Kreises Nordfriesland

Wenn Kitze nicht sofort tödlich verletzt werden, schreien sie wie kleine Kinder und das bleibt der Bevölkerung oft nicht verborgen. Sollte sich ein Kitz im Gras verborgen haben und zu Schaden kommen, wird daraus niemand einen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herleiten können, wenn aber die Mahd zwei oder drei weitere Kitze auf der gleichen Fläche verletzt, kommt der Handelnde schon in den Bereich der Rechtfertigung. Im Zweifel muss die Arbeit dann eingestellt werden und es muss Vorsorge getroffen werden, dass nicht weitere Kitze gefährdet werden. Dazu ist der Einsatz einer Drohne ein wirkungsvolles Werkzeug.

Wir haben (auch ich selber) in Nordfriesland und Angeln Drohnen zum Absuchen der Felder mit großem Erfolg und sehr effektiv eingesetzt. In unserem konkreten Fall habe ich bei den Jagdgenossen (das ist die Zwangsgemeinschaft aller Grundbesitzer in einem Jagdgebiet) durch Darstellung der Verantwortlichkeit erwirken können, dass die Drohne von der Jagdgenossenschaft aus Erträgen der Jagdpacht bezahlt wurde. Die Ausbildung der „Piloten“ und der Einsatz vor dem Grasschnitt wurde von den Jägern organisiert. Die Absprache wann wer mäht erfolgte über eine Whatsapp – Gruppe, der alle Landwirte des Dorfes beigetreten sind. Der Einsatz der Drohne erfolgte bisher ehrenamtlich durch die Jäger, aber dadurch, dass die Verantwortlichkeit bei den Landwirten liegt, ist eine Entlohnung eines Dienstleisters auf diesem Gebiet immer zu rechtfertigen. Die Zahlung einer Überfluggebühr zum Schutz der Kitze sollte jedem Landwirt die Tatsache wert sein, dadurch nachgewiesen zu haben, dass er das Mögliche getan hat, um tierschutzgerecht den Grasschnitt durchzuführen.

Die Firma hat sich inzwischen zu einem Transportunternehmen für vornehmlich Agrargüter entwickelt.

Über LU Carstensen:
Neben unserer kleinen Landwirtschaft in der wir etwa 60 ha bewirtschaften, besteht unser Lohnbetrieb seit 1981. Von den „klassischen“ landwirtschaftlichen Lohnarbeiten ist inzwischen nur noch der Pflanzenschutz geblieben, den ich als ausgebildeter Landwirt selbst ausführe. Ansonsten hat sich unsere Firma inzwischen zu einem Transportunternehmen für vornehmlich Agrargüter entwickelt. Wir haben sechs Lkw, davon zwei Hakenabroller mit Containern, die restlichen vier sind Sattelzugmaschinen mit Kipp- und Walkingflooraufliegern. Wir beschäftigen neun festangestellte Mitarbeiter und führen Transporte im Gmp+ zertifizierten Bereich durch. Maßgeblich für die Änderungen im Betrieb sind neben Strukturwandel in der Landwirtschaft auch die Interessen meines Sohnes, der die Fahrzeuge disponiert. Ich selbst bin nur noch im „Backoffice“ tätig und habe neben dem Amt des Kreisjägermeisters noch den Posten des Bürgermeisters unserer Gemeinde Olderup inne.

Thomas Carstensen, Kreisjägermeister des Kreises Nordfriesland

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