Lkw-Zulassung: Was Lohnunternehmer über Bauarten wissen sollten

Ob lof oder klassisch – im Lohnunternehmer-Alltag sind die Unterschiede der Lkw-Bauarten relevant. Wir haben wichtige Details zusammengefasst.
Lkw mit EU-Typgenehmigung als Traktor, T1 b (> 40 km/h). Damit die Vorschriften zur Überrollschutzstruktur erfüllt werden, befindet sich hinter der Kabine ein Überrollbügel. Foto: Vaupel
Lkw mit EU-Typgenehmigung als Traktor, T1 b (> 40 km/h). Damit die Vorschriften zur Überrollschutzstruktur erfüllt werden, befindet sich hinter der Kabine ein Überrollbügel. Foto: Vaupel

Im zweiten Teil unserer Serie über die wichtigsten Lkw-Bauarten stellen wir die lof Zugmaschine und die klassische Zugmaschine vor.

Lkw als Traktor

Neben dem Ziehen von Anhängern ist die lof Zugmaschine (Traktor) besonders zum

  • Ziehen,
  • Schieben,
  • Tragen und
  • zum Antrieb von auswechselbaren Geräten geeignet.

Um dies umsetzen zu können, müssen an der lof Zugmaschine entsprechende Bauteile vorhanden sein, z. B. Anhängekupplung, Kraftheber, Zapfwelle. Etwaige Fahrzeugumbauten, für die Zulassung als Traktor, sind im Einzelfall immer mit dem technischen Dienst zu klären. Ob eine Sattelplatte auf einer lof Zugmaschine aufgebaut sein kann, wird seitens der technischen Dienste unterschiedlich bewertet. Bei Traktoren mit EU-Zulassung (T1) ist eine Sattelplatte möglich.

Die lof Zugmaschine kann auch mit einem 150er Kugelkopf ausgerüstet sein. Dadurch ist der mitgeführte Anhänger kein Sattelanhänger, sondern ein Starrdeichselanhänger. Nach wie vor ist die geringe Stützlast dieser Kombination von regulär 2 t (> 40 km/h) ein Problem. Höhere Stützlasten sind nur mit einer Ausnahmegenehmigung möglich.

Alle Traktoren, die seit dem 1. November 2021 erstmalig in den Verkehr gebracht werden, müssen die Vorschriften für eine Überrollschutzstruktur erfüllen. Bei den Lkw-Fahrerhäusern ist das ein Problem und daher werden diese Fahrzeuge mit speziellen Überrollbügeln oder beim Unimog mit einem Überrollkäfig ausgerüstet.

Darüber hinaus sind seit 1. November 2024 für die Traktorzulassung die Vorgaben der EU-Verordnung 167/2013 maßgebend. Viele Lkw (z. B. klassische Sattelzugmaschinen) erfüllen die Vorgaben für die EU-Klasse T1b nicht. Eine Klärung mit dem Sachverständigen sollte vor dem Kauf und im Vorfeld von Umbaumaßnahmen erfolgen! Altfahrzeuge behalten ihre Zulassung (89 1000 o. 89 2000).

Lof Zugmaschine (Traktor)
Merkmal Regelung
Schlüsselnummer national 89 1000 oder 89 2000
EU-Klasse T1 b (> 40 km/h)
Anhängerverbindung / Typ Zugmaul, Kugel 80 / max. 2 Anhänger
Sattelplatte / Sattelanhänger
Kugelkopf 150 / Starrdeichselanhänger
Kfz-Steuer Nein, bei Einsatz für lof Betriebe
Ja, bei Fahrten für Andere
Führerschein Klasse T für lof Zwecke und bei Drosselung auf 60 km/h
Sonst Klasse C/CE

Berufskraftfahrerquali-
fikation

Nein, bei der Klasse T
Ja, bei der Klasse C/CE
Erlaubnis GüKG Ja. Ausnahme beim Transport eigener Maschinen
Maut Ja. Unimog befreit bei Leerfahrten
Fahrtenschreiber Nein, bis 100 km Umkreis befreit bei lof Tätigkeiten und bei Gülle bis 250 km Umkreis
Ja, bei anderen Beförderungen
Sonntagsfahrverbot Nein
Ja, in einigen Bundesländern z. B. Bayern
Fahrzeugbreite Bei Ausrüstung mit Breitreifen bis zu 3,00 m
Auf Autobahnen u. Kraftfahrstraßen nur 2,55 m
Kfz-Haftpflichtversicherung 600 – 900 € jährlich


Klassische Zugmaschine

Dieser Kurz-Lkw, worunter oftmals auch der Unimog eingestuft wird, ist ausschließlich oder überwiegend zum Ziehen von Anhängern gebaut. Die Länge der Hilfsladefläche bei einem 2-achsigen Kfz darf nicht mehr als das 1,4-fache der Spurweite der Vorderachse betragen. Außerdem darf auf der Hilfsladefläche nicht mehr als das 0,4-fache der Gesamtmasse des Zugfahrzeugs transportiert werden. Auch Vorgaben zur Anhängelast und Zugkraft sind zu beachten. Eine Zulassung mit der 870000 ist nicht mehr möglich. Bestandsschutz besteht für Altfahrzeuge.

Klassische Zugmaschine
Merkmal Regelung
Schlüsselnummer national 87 0000 (alt)
EU-Klasse (Beispiel) N3 BD Straßenzugmaschine
Anhängerverbindung / Typ Zugmaul, Kugel 80 / max. 2 Anhänger
Kfz-Steuer Nein, bei Einsatz für lof Betriebe.
Ja, bei Fahrten für Andere.
Führerschein Klasse C/CE.
Unimog T bis 60 km/h für lof Zwecke.
Berufskraftfahrerqualifikation Ja, bei der Klasse C/CE.
Nein, bei der Klasse T.
Erlaubnis GüKG Ja. Ausnahme beim Transport eigener Maschinen.
Maut Ja. Unimog befreit bei Leerfahrten.
Fahrtenschreiber Ja. Ausnahme: Gülle bis 250 km Umkreis befreit.
Sonntagsfahrverbot Nein.
Fahrzeugbreite 2,55 m
Kfz-Haftpflichtversicherung Oftmals günstiger als der klassische Lkw, Vergleich der Versicherungen empfehlenswert

Im ersten Teil der Serie haben wir die wichtigsten Lkw-Bauarten in „Steckbriefen“ und damit die Auswirkung auf die verschiedenen gesetzlichen Vorgaben vorgestellt. Im letzten Teil werden wir Ihnen wichtige Hinweise zum  klassischen Lkw und zum Lkw als Sonder-Kfz geben.

Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen