Lkw-Zulassung: Was ist für Lohnunternehmen interessant
Im dritten und letzten Teil unserer Serie über die wichtigsten Lkw-Bauarten folgen die beiden „Steckbriefe“ über den klassischen Lkw und das Sonder-Kraftfahrzeug auf Lkw-Basis.
Lastkraftwagen
Klassische Lkw mit Kippmulde, Pritsche, Wechselaufbauten oder Hakenlift sind aus rechtlicher Sicht eindeutig als Lkw einzuordnen. Häufig besteht bei Lohnunternehmern der Wunsch, solche Fahrzeuge beispielsweise als lof-Zugmaschine zuzulassen. Dies ist jedoch nicht möglich, da diese Lkw die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, etwa im Hinblick auf die vorgeschriebene Größe der Hilfsladefläche.
Lastkraftwagen (klassisch)
| Schlüsselnummer national: | 06 6100, Lkw mit Abrollvorrichtung (Beispiel) |
| EU-Klasse (Beispiel): | N3 BA09, Lkw mit Hakenlift über 12 t |
| Anhängerverbindung / Typ: | Zugmaul / ein Anhänger |
| Kfz-Steuer: | Ja. Anhänger können über den Anhängerzuschlag befreit werden (§10 KraftStG). |
| Führerschein: | Klasse C/CE (immer) |
| Berufskraftfahrerqualifikation: | Ja |
| Erlaubnis GüKG: |
Ja. Ausnahme beim Transport eigener Maschinen. |
| Maut: | Ja |
| Fahrtenschreiber: | Ja. Ausnahme Gülle bis 250 km Umkreis befreit. |
| Sonntagsfahrverbot: | Ja. Ausnahmen in der Ernte möglich, Länderregelung. |
| Fahrzeugbreite: | 2,55 m |
| Kfz-Haftpflichtversicherung: | 3.500 - 4.500 € jährlich |
Sonstige-Kraftfahrzeuge Lkw
Bei diesen Fahrzeugen handelt es sich in der Regel um spezialisierte Lkw, die ausschließlich für einen bestimmten Einsatzzweck vorgesehen sind. Dieser Verwendungszweck ist in den Fahrzeugpapieren ausdrücklich festgelegt, zum Beispiel zur Ausbringung von Düngemitteln wie Mist, Kompost oder Kalk. Der Aufbau ist meist fest mit dem Fahrzeug verbunden, sodass eine Nutzung für andere Tätigkeiten nicht zulässig ist. Eine Zulassung als Zugmaschine ist ausgeschlossen; folglich müssen diese Fahrzeuge stets mit einem Lkw-Führerschein geführt werden. Auf Antrag können solche Sonstigen-Kraftfahrzeuge von der Kfz-Steuer befreit werden.
Sonstiges-Kraftfahrzeug Lkw
| Schlüsselnummer national: | 18 9000, SO Kfz (Beispiel) |
| EU-Klasse (Beispiel): | -- |
| Anhängerverbindung / Typ: | Zugmaul / ein Anhänger |
| Kfz-Steuer: | Ja. Auf Antrag ist eine Kfz-Steuerbefreiung möglich, wenn Fahrten ausschließlich für lof Betriebe durchgeführt werden. Anhänger können über den Anhängerzuschlag befreit werden (§ 10 KraftStG). |
| Führerschein: | Klasse C/CE (immer) |
| Berufskraftfahrerqualifikation: | Ja |
| Erlaubnis GüKG: | Ja. Ausnahme, wenn kein Transport mit dem Fahrzeug erlaubt ist und beim Transport eigener Maschinen. |
| Maut: | Ja. Befreiung bei Leerfahrten auf Antrag möglich. |
| Fahrtenschreiber: | Ja. Ausnahme Gülle bis 250 km Umkreis befreit. |
| Sonntagsfahrverbot: |
Ja. Ausnahmen in der Ernte möglich, Länderregelung. |
| Fahrzeugbreite: | 2,55 m |
| Kfz-Haftpflichtversicherung: | 3.500 - 4.500 € jährlich |
Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen