Neuregelung für Drohnen
Drohnen, die mehr als 250 g wiegen, müssen zukünftig mit einer Plakette gekennzeichnet sein, auf der Name und Anschrift des Besitzers geschrieben stehen.
Für Drohnen ab einem Gewicht von 5 kg ist zudem ein gültiger "Drohnen-Führerschein" nötig, für den eine Prüfung bei einer anerkannten Stelle zu bestehen ist. Dieser ist nach erfolgreichem Abschluss zehn Jahre gültig. Ein Mindestalter von 16 Jahren wird jedoch vorausgesetzt, um den Führerschein machen zu können. Zusätzlich zum Führerschein muss eine Erlaubnis durch die zuständige Landesbehörde erteilt sein.
Drohnen unter 5 kg dürfen nicht außer Sichtweite geraten. Verboten sind außerdem Flüge über sogenannte sensible Bereiche wie die Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften, Naturschutzgebiete und Menschenansammlungen.
Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, gilt Betriebsverbot. Die Behörden können jedoch Ausnahmen zulassen, sofern keinerlei Gefahr besteht. Weiter werden hierbei jedoch auch Datenschutz, Naturschutz und der Schutz vor Fluglärm berücksichtigt.
Quelle: Bundesregierung