Präventionsprämien ab Mai 2016

Präventionsmaßnahmen in Unternehmen können jetzt mit bis zu 500 € gefördert werden. Die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau bietet dementsprechende Prämien an.
Die Nachrüstung mit Kamera-Monitor-Systemen gehört zu den förderfähigen Anschaffungen.

Ab 1. Mai 2016 können Mitgliedbetriebe Präventionsprämien bei der  Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft in der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) beantragen. Von der Nachrüstung mit Kamera-Monitor-Systemen über aktiven Gehörschutz, auch Gehörschutz mit Funk, bis zu Stehhilfen und Anti-Ermüdungsmatten reiche die Produktpalette der förderfähigen Anschaffungen. Die Prämien seien laut SVLFG als gezielte Anreize für Investitionen in die Arbeitssicherheit gedacht. Die Initiative sei ein Beitrag, um die Selbstverantwortung der Unternehmer für die Sicherheit und Gesundheit in ihren Betrieben zu stärken. Mit dem Prämiensystem werden solche Präventionsmaßnahmen gefördert, die besonders zur Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren beitragen. Es gelten bestimmte Rahmenbedingungen für die Bezuschussung. Die Gesamtförderung sei auf 100.000 € für 2016 begrenzt, deshalb kann ein Unternehmen maximal zwei Förderungen erhalten. Um die Unterstützung zu bekommen, muss ein Antrag gestellt werden. Denn mit der Zusage gehe der Antrgssteller sicher, dass das ausgewählte Produkt den Anforderungen entspricht und noch Fördermittel vorhanden sind.


Quelle: SVLFG