Serie Preiskalkulation: Teil 4 von 9

Steigende Löhne wirken sich auf die Kosten der Mitarbeiter pro Arbeitsstunde aus und damit auch auf die der Maschinen und die Dienstleistungspreise.
Fotos: Keppler, Werksbild

Der Mindestlohn hat zum 01.01.2021 eine neue Höchstmarke mit 9,50€ erreicht und wird zum 01.07.2021 erneut auf 9,60€ angehoben. In der Lohnunternehmerbranche ist die Vergütung über dem Mindestlohn schon lange angekommen. Steigende Löhne wirken sich zwangsläufig auf die Kosten der Mitarbeiter pro geleistete Arbeitsstunde aus und damit auch auf die variablen Kosten der Maschinen und die Dienstleistungspreise.

Lohnerhöhungen gefordert

Durch die Arbeitszeiten im Lohnunternehmen, besonders am Wochenende, spät abends und früh morgens, fordern Mitarbeiter für ihren Job höhere Löhne. Nebenbei kommt diese Forderung auch durch den Freundes- oder Familienkreis. Arbeitet der Freund eines LU-Mitarbeiters in der Industrie täglich 8 Stunden bei über 30 Tagen Urlaub, kommt der Mitarbeiter des LU ins Grübeln. Der Freund kann seinen Urlaub im Hochsommer nehmen und bekommt in der Industrie noch mehr Geld bei besseren Arbeitszeiten. Der Frage nach einer Lohnerhöhung muss sich der Lohnunternehmer nun zwangsläufig stellen.

Aber was ist hier richtig?

Auswirkungen auf Dienstleistungen doppelt so hoch

Zahlen wir einem Mitarbeiter mehr Lohn, so erhält er diesen für jede Stunde, die auf der Lohnabrechnung ausgewiesen wird. Dazu gehören Feiertage, Urlaubstage, Krankheit und Lehrgänge.

Jede Stunde Anwesenheit im Betrieb erhöht sich damit nicht nur durch die Lohnerhöhung, sondern zusätzlich durch die teureren Abwesenheiten (Urlaub, Feiertag, Krankheit) in denen noch nicht einmal effektiv gearbeitet wird.

Betrachten wir nun den Arbeitstag eines Mitarbeiters, sehen wir zunächst die Kundenaufträge in denen höhere Lohnkosten anfallen. Das ist die eine Seite.

Zusätzlich wird aber auch jede Werkstattstunde eines Mitarbeiters teurer, die dementsprechend die variablen Kosten der Maschine erhöht. In der Nachkalkulation eines Auftrags verursacht die Lohnerhöhung somit nicht nur direkte höhere Lohnkosten, sondern auch höhere variable Maschinenkosten.

Der potentielle Gewinn schmälert sich damit in zwei Punkten.

Der Autor: Fabian Tillmann, Agrarservicemeister und Berater bei betriko

Ist eine Lohnerhöhung gerechtfertigt?

Dabei sollte man immer die Betriebszugehörigkeit und die Aufgaben im Betrieb bewerten.

Kündigt ein Mitarbeiter, weil er die Lohnerhöhung nicht erhalten hat, ist dies meist schmerzhafter. Gerade wenn dieser in leitender Position, wie z.B. als Häckslerfahrer, der jeden Kunden genau kennt und die Kette leitet, unterwegs ist. Ist er dazu noch ein sehr guter „Schrauber“, wäre die Lohnerhöhung vermutlich der bessere Weg gewesen.

Bis sich in so ein Tätigkeitsfeld eine neue Person eingearbeitet hat, kostet es das LU meistens mehr Geld, Nerven und Stress.  Dazu muss sich ein potentieller neuer Mitarbeiter auf dem heutigen Arbeitsmarkt erstmal finden.

3€ für den Mitarbeiter sind auch 3€ für den Lohnunternehmer?

Bei einer Lohnerhöhung sind neben dem erhöhten Bruttolohn für den Lohnunternehmer auch noch die höheren Sozialversicherungsbeiträge auf Arbeitgeberseite zu beachten. Hier sollte eine genaue Kalkulation aufgestellt werden, ungefähr lässt sich jedoch sagen, dass eine Lohnerhöhung für den LU immer das doppelte bedeutet. Bekommt der Mitarbeiter 2€ brutto mehr ausgezahlt, so kostet dies den Lohnunternehmer ca. 4€.

Höhere Löhne sind nicht alles!

Neben einer Lohnerhöhung gibt es auch noch Möglichkeiten mit steuerfreien Zuwendungen, Betriebs-Pkw, etc. die Lohnerhöhung zu umgehen bzw. geringer ausfallen zu lassen. Wichtig ist in der LU-Branche mit starken Arbeitsspitzen und nicht immer arbeitnehmerfreundlichen Arbeitszeiten die Motivation durch ein gutes Betriebsklima, Zusammenhalt und Spaß bei der Arbeit hochzuhalten! Gegebenenfalls kommt es den Mitarbeitern dann auch nicht auf den letzten Euro an. Zusätzlich sind in der heutigen Zeit flexible Arbeitszeiten, natürlich außerhalb der Ernte, von Vorteil.

In der Saison kann man diese gegebenenfalls mit Aushilfen abfangen.

Kostenkalkulation und ein guter Bestand der Aushilfen

Bei den Aushilfen ist zu beachten, dass auch hier Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden müssen und diese den ausgezahlten Bruttolohn auf Arbeitgeberseite erhöhen.   

Mit einem guten Bestand an Aushilfen können Arbeitsspitzen in der Saison effizient gebrochen werden. In der Kostenkalkulation sind die Aushilfen ebenfalls interessant, da die Sozialversicherungsbeiträge geringer sind. Ein weiterer Vorteil ist, dass Aushilfen nur im Betrieb sind, wenn diese auch benötigt werden.

Fabian Tillmann

 

Thema im nächsten Newsletter:

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