Finanzierungsformen im Vergleich (Serie): Kauf versus Miete Teil 2

Im Dschungel der Begrifflichkeiten sollten Sie sich von der Bezeichnung Mietkauf nicht verwirren lassen. Charakteristisch für den Mietkauf ist der Ratenkauf. Bei dieser Art der Finanzierung liegt das wirtschaftliche Eigentum beim Käufer, jedoch das juristische Eigentum bis zur Zahlung der Abschlussrate beim Mietkaufgeber. Die Mehrwertsteuer auf die gesamte Mietkaufforderung ist mit der ersten Rate fällig und als Vorsteuer abzugsfähig.
Beim Mietkauf vereinbaren Mietkaufgeber und Mietkäufer bereits zu Vertragsbeginn, dass das zivilrechtliche Eigentum am Mietkaufobjekt mit Zahlung der letzten Rate bzw. meist automatisch auf den Mietkäufer übergeht. Sämtliche Mietkaufraten werden auf den Kaufpreis angerechnet. Der Mietkaufgeber hat einen Vollarmortisationsanspruch. Demgegenüber wird das wirtschaftliche Eigentum am Objekt beim Mietkauf dem Mietkäufer zugerechnet. Dieser bilanziert es als Anlagevermögen.
Steuerliche Unterschiede
Die Frage, ob die zu finanzierende Maschine in den Besitz des Lohnunternehmens übergeht oder ob sie lediglich für einen bestimmten Zeitraum genutzt und nach Ablauf der Finanzierungszeit durch eine neue Maschine mit einem neuen Vertrag ersetzt werden soll, hängt wesentlich von der gesamten Betriebsplanung des Lohnunternehmens ab. Zudem gibt es steuerliche Vor- und Nachteile der jeweiligen Finanzierungsart, die im Einzelfall berücksichtig werden müssen.
Der grundlegende Unterschied zwischen Kauf/ Kreditfinanzierung und Miete/ Leasing besteht darin, dass beim Kauf bzw. der Kreditfinanzierung der Kunde das Objekt in seiner Bilanz aktiviert und abschreibt. In den Kennzahlen wirkt sich dies dahingehend aus, dass die Eigenkapitalquote sinkt. Bei Miete und Leasing hingegen besteht der Vorteil, dass das Objekt nicht in der Bilanz geführt wird und die Leasing- oder Mietraten direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung gewinnmindernd geltend gemacht werden können. Ein weiterer Unterschied zwischen den Finanzierungsarten besteht in den unterschiedlichen Laufzeiten.
Serviceverträge
Es gibt zahlreiche Gründe, warum sich Lohnunternehmen für Leasing entscheiden: angefangen bei der Planbarkeit der Kosten, der Schonung der Liquidität, der Verbesserung der Eigenkapitalquote über die Bilanzneutralität und Berücksichtigung als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung, kurze Laufzeiten und Rückgabemöglichkeit des Objekts, um stets auf dem neuesten Stand der Technik zu sein bis hin zu individuell auf das Unternehmen zugeschnittene Lösungen und optionale Zusatzleistungen.
So besteht beim Leasing auch die Möglichkeit, den Vertrag um Serviceaspekte zu ergänzen, bspw. als Full-Service-Leasing oder im Rahmen eines optionalen Wartungspakets. Das erhöht zwar die monatliche Rate, macht jedoch zugleich die Kosten für das vorausliegende Jahr transparent und kalkulierbar.
Ein Beispiel: Für einen Schlepper steht nach 50, nach 200 und nach 500 Betriebsstunden je eine Wartung an – diese Wartungen fallen typischerweise innerhalb der Leasingzeit an. Der Händler kann diese preislich benennen und in den Leasingvertrag mit einfließen lassen. Auch etwa bei einem anzuschaffenden neuen Häcksler – hier sind die Wartungsintervalle von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich – lässt sich ein Servicevertrag gut in den Leasingvertrag integrieren.
Michael Holdenried, Direktor Geschäftsbereich akf agrarfinanz
Lesen Sie im nächten Teil unserer Serie alles zum Thema Restwertentwicklung.