Serie Preiskalkulation: Teil 8 von 9

Ohne Diesel läuft im Lohnunternehmen nicht viel. Ihm wird jedoch in der Kalkulation und Abrechnung häufig zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.
Fotos: Noordhof, Werksbild

"Hast du die Maschine getankt? Ist noch Diesel im Fass? Ich komme gleich mit der mobilen Tankstelle und bringe Diesel vorbei." All diese Aussagen sind jedem Lohnunternehmer aus der Saison bekannt. Ohne Diesel läuft im Lohnunternehmen und mit landwirtschaftlichen Maschinen bekanntlich nicht viel.

Dem Diesel wird jedoch in der Kalkulation und Abrechnung häufig zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. In vielen Regionen ist es üblich, dass die Dienstleistung inklusive Diesel verkauft wird, da es logistisch deutlich einfacher ist, als beim Kunden zu tanken. In diesem Fall macht der Diesel mit ca. 20% einen erheblichen Anteil des Gesamtumsatzes aus.

Daher ist es wichtig, diesen immensen Umsatzanteil richtig und gewinnbringend abzurechnen. Dazu gibt es verschiedene Verfahren. Haben Sie Ihr Abrechnungsverfahren schon einmal hinterfragt?

Dienstleistungspreis inklusive Diesel

Abrechnungspreise mit einkalkulierter Dieselmenge bzw. inklusive Diesel waren früher gängige Praxis. Der Dienstleistungspreis ist so für den Kunden am einfachsten nachzuvollziehen und der Kunde kennt seine Kosten für die Dienstleistungen genau. Weiterer Vorteil für den Kunden ist die Vergleichbarkeit mit anderen Lohnunternehmern. Sofern alle Lohnunternehmer in der Region, z.B. das Pflügen pro Hektar inklusive Diesel anbieten, fällt es leicht, den günstigsten dabei auszuwählen.

Als Lohnunternehmer ist dieses Verfahren ebenfalls einfach. Man prüft bei verschiedenen Einsatzbedingungen den Dieselverbrauch, teilt diesen durch die bearbeiteten Hektar und schon gibt es einen Durchschnittswert. Dieser wird mit einem durchschnittlichen Tagespreis auf den Dienstleistungspreis aufgeschlagen. Schon ist der Nachweis für die Dieselrückvergütung des Kunden fertig und der Dienstleistungspreis steht.

Doch aufgepasst! Das Verfahren hört sich besser an als es wirklich ist!

Dieselpreise mit bis zu 20 Cent Differenz in einem Jahr

Die Dieselpreise gehen täglich auf und ab. Zwischen März und November kann der Preis schnell um 20 Cent pro Liter schwanken. Das kann natürlich ein Vorteil für den Lohnunternehmer oder für den Landwirt sein.

Wurde bei der Kalkulation ein hoher Dieselpreis angesetzt und der Preis pro Liter sinkt im Jahresverlauf, so hat der Lohnunternehmer einen tollen Gewinn erwirtschaftet, sofern es dem Kunden nicht aufgefallen ist. Vielleicht haben einige Kunden aber auch die Dienstleistung bei einem anderen Lohnunternehmer in Anspruch genommen, da der Dienstleistungspreis nicht angepasst wurde und somit zu hoch war.

Wurde der Dieselpreis bei der Kalkulation zu gering angesetzt und er steigt im Jahresverlauf, so gehen dem Lohnunternehmer die Gewinne wahrlich „flöten“.

Am Ende des Jahres wundert man sich über fehlende Gewinne, obwohl die reinen Dienstleistungskosten, Auslastungen etc. stimmig sind.

Daher empfiehlt sich beim Diesel eine transparentere Abrechnungsvariante.

Der Autor: Fabian Tillmann, Agrarservicemeister und Berater bei betriko

Dienstleistungspreis vom Dieselverbrauch lösen

Erstellen Sie Ihre Preisliste für landwirtschaftliche Dienstleistungen ohne Diesel. Auf den Angeboten und der Preisliste kann der Diesel als separate Position mit der ungefähr benötigten Litermenge ausgewiesen werden. Dazu geben Sie an, dass der Diesel zum Tagespreis abgerechnet wird. Somit sind die Preisschwankungen außen vor. Der Kunde zahlt genau den Preis, den er selbst auch an der Tankstelle bezahlen müsste und erhält somit ebenfalls eine für ihn nachvollziehbare Rechnung.

Wird der Diesel günstiger, kann dies ohne großen Aufwand und ohne Anpassung der Preisliste an den Kunden weitergegeben werden. Auch höhere Dieselpreise können so einfach weitergegeben werden und es muss nicht mit dem Kunden über einen höheren Dienstleistungspreis diskutiert werden, der sich nur aus einem höheren Dieselpreis ergibt.

Risiko Dieselpauschale

Ein Restrisiko bleibt jedoch bei dieser Abrechnung trotzdem für den Lohnunternehmer. Gute Arbeitsbedingungen mit niedrigen Dieselverbräuchen spielen dem LU mehr Gewinn in die Kasse als einkalkuliert.

Drehen wir aber den Spieß herum und es wird z.B. durch schwere Böden oder feuchte Arbeitsbedingungen und weitere Faktoren mehr Diesel benötigt als einkalkuliert, so kann ein Auftrag schnell Verlust einfahren.

Deshalb ist es hier besonders wichtig, die Dieselpauschalen dauerhaft zu prüfen und an veränderte Bedingungen anzupassen.

Ein Beispiel dazu ist die Gülleausbringung im Stundenlohn. Bisher gab es ein 15 m³ Fass. Dieses wird im neuen Jahr durch ein größeres Fass mit 20 m³ ersetzt und weiterhin im Stundenlohn berechnet. Das neue Fass wurde kalkuliert, der Dienstleistungspreis angepasst. Doch was ist mit dem Diesel? Der Schlepper wird mit einem größeren, vermutlich auch schwereren Fass und größerer Transportkapazität sicherlich mehr Diesel benötigen als zuvor. Auch dies sollte in der Kalkulation beachtet werden.

Nun glaubt man, unternehmerisch mit der Preissplittung in Dienstleistungspreis und separater Dieselabrechnung alles richtig gemacht zu haben. Der Landwirt auf dem schweren Tonboden freut sich beim Pflügen und die Kunden mit Sandböden brechen nach und nach weg. Analysiert man das Ganze, stellt man fest, dass ein Kunde zu viel Diesel berechnet bekommt und der andere zu wenig.

Aber was ist die Abhilfe?

Effektive Verbräuche erfassen!

Die aktuelle Technik im Lohnunternehmen verfügt nahezu immer über eine Dieselverbrauchsmessung. Diese sollte bei jedem Kundenauftrag notiert werden.

Ist dies nicht möglich, sollte auf jeden Fall ein Tankbuch geführt und die getankten Mengen den einzelnen Kundenaufträgen anhand der benötigten Betriebsstunden zugewiesen werden.

Nur so ist ein Abgleich der Abrechnungspauschale mit den effektiv verbrauchten Mengen möglich. Vor der Rechnungslegung kann so gegebenenfalls noch der Dieselverbrauch nach oben oder unten korrigiert werden. Das verbessert ggf. die Stimmung des Kunden oder sorgt für den benötigten Erlös.

Nach Ausführung der Dienstleistung kann dies dennoch für Diskussionen mit dem Kunden sorgen.

Nicht nur erfassen, auch abrechnen!

Um diesen aus dem Weg zu gehen, ist die Abrechnung effektiver Verbräuche zu empfehlen. Mit einer genauen Dokumentation der verbrauchten Dieselmengen können diese 1:1 dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Dieser Weg ist für beide Parteien fair und transparent.

Eine alternative wäre, beim Kunden zu tanken. Das ist jedoch logistisch häufig eine Herausforderung. Mit diesem Verfahren fallen für den Kunden genau die gleichen Kosten an, somit kann ihm dies leicht schmackhaft gemacht werden.

Die Preisliste besteht somit immer aus Dienstleistungspreisen ohne Diesel. Die ungefähre Dieselmenge kann in der Preisliste ausgewiesen werden mit dem Hinweis auf eine Abrechnung nach effektivem Verbrauch und Tagespreis.

Diesel nicht außer Acht lassen!

Beachten Sie die Tücken der Dieselabrechnung in ihrem Unternehmen, damit nicht am Ende des Jahres ein großes Erwachen kommt! Eine effektive Abrechnung sollte immer gegenüber der Pauschale bevorzugt und angewendet werden.

Fabian Tillmann

 

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