Keine Maut für Land- und Forstwirte

Die vielfältigen Bemühungen der landwirtschaftlichen Verbände in den letzten Wochen waren erfolgreich! Bundesminister Andreas Scheuer hat einer Kulanzfrist zugestimmt, die vor allem Land- und Forstwirte von der Maut befreit, auch wenn sie Beförderungen mit Traktoren schneller als 40 km/h durchführen.
Kein Blitzer, sondern eine Kontrollsäule für die Maut auf Bundesstraßen. Seit 1. Juli 2018 sind die Geräte „scharf gestellt“ und die Maut ist fällig. (Foto: Vaupel)

Die aktuelle Situation in der Kurzübersicht:

  • Alle Bundesstraßen sind ab dem 1. Juli 2018 mautpflichtig.
  • Die Maut ist fällig für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit mindestens 7,5 t zulässigen Gesamtgewicht.
  • Landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h sind immer von der Maut befreit (auch Lohnunternehmer, Biogasanlagen, Landmaschinenhändler, usw.). Wobei die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) des Motorfahrzeuges maßgebend ist, nicht die Betriebsgeschwindigkeit!
  • Landwirtschaftliche Schlepper (auch mit Anhängern) sind bei Landwirten und bei Transporten über den Maschinenring e.V. befreit, auch wenn sie schneller als 40 km/h zugelassen sind.

Ausführliche Informationen zur Maut finden sie auf der Website der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.

Martin Vaupel, Landwirtschaftskammer Niedersachsen