Rechtstipp: Adressänderung im Handelsregister

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Prokura grundsätzlich nicht die Vertretungsmacht zur Änderung der Geschäftsanschrift einer GmbH umfasst.

Im konkreten Einzelfall meldete der Prokurist einer GmbH unter Beifügung einer notariellen Unterschriftsbeglaubigung, im Handelsregister einzutragen, dass die inländische Geschäftsanschrift der Gesellschaft „V-Straße 14“ in H. lautet. Das Amtsgericht rügte daraufhin, dass es dem Prokuristen an der Befugnis zur Vornahme von Handelsregisteranmeldungen seines Prinzipals fehle. Die Änderung der Geschäftsanschrift müsse entweder von den Geschäftsführern in vertretungsberechtigter Zahl nach § 78 GmbHG oder durch Einreichung einer entsprechenden Vollmacht nach § 12 Absatz 1 Satz 2 HGB erfolgen, da es sich bei der Änderung der inländischen Geschäftsanschrift um ein Grundlagengeschäft im Sinne von § 49 Absatz 1 HGB handele. Zum Schutze der Gläubiger müsse die postalische Erreichbarkeit gewährleistet sein, weshalb die Anmeldung durch einen einzelvertretungsberechtigten Prokuristen nicht genüge. Der Prokurist war demgegenüber der Auffassung, dass die Prokura die Befugnis zur Anmeldung der Geschäftsadresse umfasse, da diese kein Grundlagengeschäft sei.


Zu Unrecht, wie das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Az.: 11 Wx 17/14) entschied. Zwar umfasse eine Prokura grundsätzlich alle Arten gerichtlicher und außergerichtlicher Geschäfte und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Davon ausgenommen seien aber Grundlagengeschäfte – das heißt Handlungen, die sich auf die rechtliche Grundlage des kaufmännischen Unternehmens beziehen. Die im Handelsregister geführte Geschäftsanschrift sei für die Gesellschaft von weitreichender organisatorischer Bedeutung. Dies gelte umso mehr, als die inländische Geschäftsadresse nach § 8 Absatz 4 Nr.: 1 GmbHG willkürlich gewählt werden könne und ein Zusammenhang mit dem Stammsitz nicht erforderlich sei. Daher komme der im Handelsregister eingetragenen Geschäftsanschrift neben dem Sitz der Gesellschaft eine eigenständige Bedeutung zu.

 

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