– Kauft ein Lohnunternehmer vom Händler oder Hersteller eine Maschine, so stellt dieser Kauf aufgrund der Kaufmannseigenschaft der beiden Vertragsparteien einen beiderseitigen Handelskauf dar, auf den die verschärften Regelungen der §§ 373 – 382 Handelsgesetzbuch (HGB) Anwendung finden.
Die Regelung des § 377 HGB behandelt die Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers, wobei der Käufer die Maschine unverzüglich untersuchen und vorhandene Mängel sofort rügen muss, um sich seine Gewährleistungsrechte zu erhalten.
– Gewässerprofis treffen sich am 07. Oktober am Fladderkanal in Hausstette bei Bakum, Kreis Vechta zur Maschinenvorführung „Technik zur Gewässerunterhaltung“, die nur alle fünf Jahre stattfindet.
– Vor dem Freispruch gab es den Regenbruch und hinterher einen Daumenbruch, ich glaub ich bin Bruchmeister. Sascha Bansberg, unser Tagebuchautor im Münsterland bei LU Feldmann, hat so einiges hinter sich.
– Vor dem Regen ist nach dem Regen und dazwischen auch nur Regen. "(Sich) Regen bringt Segen." Das weiß auch Ludwig Sigl unser Tagebuchautor in Altmannstein bei LU Wagner: "Wir sind gespannt, wie jetzt der Segen wird."
– „Rein ins Korn, raus aus dem Korn und jetzt ist`s ab!“ meldet unser Tagebuchautor Michael Komnick bei LU Dettmer in Stemwede. Regen und Sonne im ständigen Wechsel. Da war die Andacht am Dom am Rhein wohl auch verdient.
– In welche Richtung wachsen und investieren Lohnunternehmer? Welche Techniken und Verfahren laufen gut, was wird mehr, was weniger? Das wollen wir wissen und befragen monatlich Leser von „Lohnunternehmen“ für den Trend-Report. Nicht repräsentativ, aber allemal mehr als ein Bauchgefühl. Diesmal zum Thema Investitionen 2011.
– Die Ernte ist auch in Meßdorf bei LU Metzger immer wieder von Schauern unterbrochen. Und unser Tagebuchautor Stefan Wolff hat trotzdem nicht die Flinte ins Korn geschmissen, stattdessen die Stange auf den Fuß. Handy macht`s möglich.
– Heiße Tage, dann wieder eine Regenpause. Sascha Bansberg, unser Tagebuchautor im Münsterland bei LU Feldmann, wechselt zwischen Dreschen und Pressen und nutzt die Bauernsonntage zwischendurch für wichtige Behördengänge.
– Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, z. B. Az.: 10 AZR 511/06) ist es einem Arbeitnehmer auch ohne das Vorhandensein einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Regelung grundsätzlich untersagt, während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers auszuüben.
Was fällt unter den Begriff Konkurrenztätigkeit in diesem Sinne und was gilt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Bezug auf eine Konkurrenztätigkeit des ausgeschiedenen Arbeitnehmers?
– Ob Traktoren, Anhänger oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen - die Abmessungen und Gewichte landwirtschaftlicher Fahrzeuge und Maschinen haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Was auf dem Acker die Schlagkraft erhöht und damit große Vorteile bringt, ist im Straßenverkehr nicht ganz unproblematisch.