– Agrolohn ist Dienstleister für Landwirtschaft, Bioenergie, Kommune und Gewerbeflächen. 2009 hat das Unternehmen den Lohnunternehmen-Marketingpreis für einen besonderen Außenauftritt und Marketingideen gewonnen. Neben einem individuellen Wandterminplaner bringt das Team der Agrolohn alle zwei Jahre einen 12-seitigen Bildkalender mit Technik Highlights heraus.
– „Gras ab, Mais ab, jetzt ziehen wir dem Zünsler noch das Fell über die Ohren“, so Sascha Bansberg, unser Tagebuchautor im Münsterland bei LU Feldmann. Ab Dezember werden wieder andere Seiten beackert.
– "… und ab ist der Mais!" so Ludwig Sigl unser Tagebuchautor in Altmannstein bei LU Wagner. Jetzt beginnen schon die Vorbereitungen zum Winterdienst. Frost ist schon da.
– In welche Richtung wachsen und investieren Lohnunternehmer? Das wollen wir wissen und befragen monatlich Leser von "Lohnunternehmen" für den Trend-Report. Nicht repräsentativ, aber allemal mehr als ein Bauchgefühl. Diesmal zum Thema Stroh pressen.
– Was ist das Wichtigste für den Lohnunternehmer? Richtig - der Kunde. Er muss Sie kennen und er sollte von Ihrem Betrieb begeistert sein. Das machen Sie schon durch gute Arbeit? OK, gute Arbeit ist selbstverständlich, aber jeder weiß: „Das Auge isst mit."
– „So viele Grünröcke und Schwarzkittel habe ich selten in und um den Mais herum gesehen“, so unser Tagebuchautor Michael Komnick bei LU Dettmer in Stemwede.
– In welche Richtung wachsen und investieren Lohnunternehmer? Das wollen wir wissen und befragen monatlich Leser von "Lohnunternehmen" für den Trend-Report. Nicht repräsentativ, aber allemal mehr als ein Bauchgefühl. Diesmal zum Thema Werkstatt.
– Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t. haben. Für die Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs ist eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) auf Seite des Spediteurs / Transporteurs absolute Pflicht.
– Das Zeichen 253 weist ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse hin.
– Stefan Wolff, unser Tagebuchautor bei LU Metzger in Meßdorf sitzt wieder auf seinem BiG X und ist zuversichtlich: "Der Mais sieht gar nicht so schlecht aus und die Rüben sind süß und schön rund."