Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az.: 6 AZR 782/14) hat entschieden, dass eine hilfsweise erklärte Kündigung „zum nächstzulässigen Termin“ inhaltlich ausreichend bestimmt und damit wirksam ist.
Sechs Vollzeit-Kräfte, davon zwei in der Werkstatt – ist dieses Verhältnis nicht ein wenig über-trieben? Keinesfalls, meint LU Hendrik Hageböke aus Melle.
Eine gut ausgerüstete Werkstatt ist in Lohnunternehmen nicht selten. Was aber Peter Willems, Werkstattleiter bei LU Nielen in Kleve, im Service „angeschoben“ hat, ist beeindruckend.
Kauft ein Lohnunternehmer vom Händler oder Hersteller eine Maschine, so stellt dieser Kauf aufgrund der Kaufmannseigenschaft der beiden Vertragsparteien einen beiderseitigen Handelskauf dar, auf den die verschärften Regelungen der §§ 373 – 382 Handelsgesetzbuch (HGB) Anwendung finden.
Die Regelung des § 377 HGB behandelt die Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers, wobei der Käufer die Maschine unverzüglich untersuchen und vorhandene Mängel sofort rügen muss, um sich seine Gewährleistungsrechte zu erhalten.
Beim Erwerb von Standardsoftware handelt es sich in steuerlicher Hinsicht um den Erwerb eines immateriellen Wirtschaftsgutes, wofür kein Investitionsabzugsbetrag in der Einkommenssteuererklärung zulässig ist, Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 18. Mai 2011 (Az.: X R 26/09).
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 26.07.2012, Az.: VII ZR 262/11) hat in einem für alle Unternehmer wichtigen Urteil entschieden, dass die Vergütungsklausel für einen Grundeintrag in ein Branchenverzeichnis im Internet in dem betreffenden Antragsformular überraschenden Charakter hat und deshalb unwirksam ist.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 11.12.2012, Az.: 9 AZR 227/11) hat entschieden, dass Arbeitgeber gesetzlich nicht verpflichtet sind, Arbeitszeugnisse mit Formulierungen abzuschließen, in denen sie dem Arbeitnehmer für die geleisteten Dienste danken, dessen Ausscheiden bedauern oder ihm für die Zukunft alles Gute wünschen.
Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 28. Mai 2014, Az.: VIII ZR 94/13) hat entschieden, dass ein Kaufgegenstand bereits dann als mit einem erheblichen Mangel behaftet anzusehen ist, wenn für die Beseitigung des Mangels (Reparatur-) Kosten entstehen, die 5% oder mehr des Kaufpreises betragen.
800 Hektar Mais von der Saat bis zur Vermarktung stehen bei der Agrarservice GmbH Breitenfellner unter Vertrag. Auf 1700 ha macht er Pflanzenschutz. In den letzten Jahren hat die Bekämpfung des Maiszünslers besondere Ma?nahmen gefordert. Ein wichtiger Trumpf ist dabei seine Spritze mit 1,85 m Bodenfreiheit.
Ein großer Dienstleistungsbereich des Lohnunternehmens Haller in der Schweiz sind sämtliche Arbeiten rund um Tiefkühlgemüse. Für den Pflanzenschutz in Buschbohnen wird eine Unterblattspritz-Einrichtung eingesetzt, an deren Entwicklung das Lohnunternehmen beteiligt war. Auch in vielen anderen Dingen ist das Lohnunternehmen innovativ.