Aktuelle Meldungen

Gewinnspiel gestartet

– Noch bis zum 30. Juni können Facebook-Nutzer am Lohnunternehmen-Gewinnspiel teilnehmen und einen von zehn Schlüsselanhängern gewinnen.

Die Grasuntersaat im Mais beginnt jetzt.

Tobias Auschner: Nasser Urlaub

– Tobias Auschner wollte seinen wohlverdienten Urlaub antreten, aber dieser fiel aufgrund der Unwetter sprichwörtlich ins Wasser. Die Zeit nutzte der Agrarservicemeister für Weiterbildungen.

DLG-Präsident Carl-Albrecht Bartmer (l.) und DLG-Ehrenmitglied Prof. Dr. Jürgen Rimpau (r.) überreichten die Wilhelm-Rimpau-Preise 2016. Quelle: DLG

DLG verleiht Wilhelm-Rimpau-Preise

– Drei innovative und praxisnahe Bachelor- bzw. Masterarbeiten in der Pflanzenproduktion ausgezeichnet – Die Preisträger sind: Carolin Lichthardt, Universität Hohenheim, Lena Kathe, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, und Martin Höller, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Bei der Grasernte mussten alle mitanpacken.

Jost Jensen: Zwischen Regen und Ernte

– Im Mai/Juni war das Wetter im Norden sehr wechselhaft. Der Lehrbetrieb von Jost Jensen musste mit der gesamten Mannschaft häckseln, um alle Aufträge erfüllen zu können.

Impressionen der DLG-Feldtage

– Vom 14. bis 16. Juni fanden in Haßfurt die DLG-Feldtage statt. Die Redaktion LOHNUNTERNEHMEN war auch vor Ort. Sehen Sie hier einige Impressionen.

Am 30. Juni läuft die derzeitige Zulassung von Glyphosat unwiderruflich aus.

Aufgeschoben ist (nicht) aufgehoben

– Einmal mehr hat die EU-Kommission keine Mehrheit für die Verlängerung der Zulassung des Herbizides Glyphosat erreicht – trotz eines Kompromissvorschlages für eine kurzfristige Zulassung.

Kommt’s jetzt „dicke“? Oder zieht der Sturm noch einmal vorüber?

Kundenliquidität: Die Front rückt näher

– Niedrige Produktpreise bei Milch und Schweinen sorgen bei den Landwirten für schlechtere Liquidität. Welche Folgen hat das für die Lohnunternehmer? Und wie reagieren sie darauf? Wir haben nachgefragt. Fazit: Noch klemmt es nicht. Aber die Sorge bleibt.

LU-Rechtstipp: Fristablauf bei Einkommenssteuererklärung

– Der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: VI R 14/15) hat entschieden, dass die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktages endet, wenn das Jahresende auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt.