– Für die Jury des LOHNUNTERNEHMEN Marketing-Preises war es wieder eine lange Sitzung mit einigen Diskussionen. Doch es gab eine Einigung: Die sechs Finalisten und der Nationenpreis stehen fest!
– Veröffentlicht ein Arbeitgeber Fotos oder Filme zu Werbezwecken, auf denen erkennbar Arbeitnehmer des Unternehmens abgebildet sind, so bedarf es hierfür zwingend einer schriftlichen Einwilligung des jeweiligen Arbeitnehmers.
– Lohnunternehmer Stolze hat ein Händchen für Exoten! Mit langjähriger Erfahrung bedient er einen wachsenden Kundenstamm und erklärt, worauf es zu achten gilt.
– Forstunternehmerin Tanja Markert, Inhaberin des Forstunternehmens M. Stichnote, setzt auf besondere Dienstleistungen. Ein Beispiel für eine solche Dienstleistung war der zügige Aufräum-Einsatz nach dem letzten Sturm im südniedersächsischen Duingen. Die Redaktion LOHNUNTERNEHMEN war dabei.
– Verstößt ein Werkvertrag gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), so hat der Auftraggeber auch bei mangelhafter Durchführung des Werkes keinen Anspruch auf Rückzahlung des bereits geleisteten Werklohns gegen den Auftragnehmer.
– Mit dem Wegfall der Insektizidbeizen ist der gerade ausgebrachte Raps prädestiniert für einen Befall mit Rapserdfloh. Daher sollten junge Rapsbestände bereits ab dem Keimblattstadium regelmäßig kontrolliert werden.