– Ausgesprochen lästig ist das Nachtanken auf dem Feld – wenn die Ausstattung dafür nicht optimal passt. Als elegante Lösung bieten sich da die mobilen Dieseltanks von Claas an. Dank ihres geringen Eigengewichts sind sie ideal, um sie auf Kleinlastwagen, Pritschen oder Pickups zum Feld zu transportieren.
– Auf dem Höhepunkt der „Spritzsaison“ legt das Julius Kühn-Institut in Braunschweig seine Statistik der Kontrollergebnisse der Spritz- und Sprühgeräte für Flächen- und Raumkulturen vor.
– Erfolgreich unterwegs sind unsere Zeitschrift „Lohnunternehmen“, deren Online-Medien, wie auch die gesamte Branche der Lohnunternehmer. Daher benötigen wir eine(n) weitere(n) Kollegin bzw. Kollegen in der Redaktion.
– Die deutschen Märkte für Pflanzenschutz und Düngemittel haben sich im zurückliegenden Jahr weiter stabilisiert. Im Pflanzenschutzbereich blieb der Nettoinlandsumsatz 2010 in Deutschland trotz schwieriger Witterungsbedingungen mit 1,255 Milliarden Euro (2009: 1,262 Mrd. Euro) nahezu unverändert
– Zur Bergung von Kurzstroh bietet Claas seit 2011 auch den neuen Special Cut Strohhäcksler an der Quadrant 3200 an. Ein System, das von der Krassort Maschinen und Anlagenbau GmbH hergestellt wird und sich je nach Kundenstruktur eines Lohnunternehmens als sinnvolle Alternative zum 25-Messer Roto Cut Schneidwerk oder der 49-Messer Fine Cut Technik anbietet.
– Im Folgenden werden kurz die Fahrzeugbauarten Zugmaschine, selbstfahrende Arbeits-maschine und Sonderfahrzeug verglichen. Es gibt bei allen Vorgaben Unterschiede, die jeweils von Bedeutung sein können.
– Die Kleinbetriebsklausel des § 23 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG), wonach Mitarbeiter in Betrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern keinen Kündigungsschutz genießen, stellt keine Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern größerer und kleinerer Betriebe dar und verstößt damit nicht gegen Artikel 3 Grundgesetz (GG).
– Mit Bescheid des BVL vom 29. März wurde die Anwendung von Santana in Mais gegen den Drahtwurm genehmigt. Die Genehmigung gilt für die Bundesländer Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein für den Zeitraum vom 29. März bis 26. Juli 2011.
– Mit Bescheid des BVL vom 29. März wurde die Anwendung von Santana in Mais gegen den Drahtwurm genehmigt. Die Genehmigung gilt für die Bundesländer Bayern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein für den Zeitraum vom 29. März bis 26. Juli 2011.
– Die Kleinbetriebsklausel des § 23 Absatz 1 Kündigungsschutzgesetz (KSchG), wonach Mitarbeiter in Betrieben mit bis zu 10 Mitarbeitern keinen Kündigungsschutz genießen, stellt keine Ungleichbehandlung zwischen Arbeitnehmern größerer und kleinerer Betriebe dar und verstößt damit nicht gegen Artikel 3 Grundgesetz (GG).