Aktuelle Meldungen

Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit

– Es kommt nicht selten vor, dass sich Kraftfahrer im Stellenmarkt oder in einschlägigen Internetportalen als selbstständige Mietfahrer andienen, ohne jedoch über ein eigenes Fahrzeug zu verfügen. Werden sie beauftragt, so führen sie in der Praxis Landmaschinen oder Lkw im Betrieb des Lohnunternehmers und rechnen dies wie ein selbstständiger (Speditions-) Unternehmer mit dem Lohnunternehmen ab. Doch wie selbstständig sind solche Mietfahrer ohne eigenes Fahrzeug tatsächlich oder liegt hier ein Fall der sogenannten Scheinselbstständigkeit vor?

LU Trend-Report: Mitarbeiter im Lohnunternehmen

– In welche Richtung wachsen und investieren Lohnunternehmer? Welche Techniken und Verfahren laufen gut, was wird mehr, was weniger? Das wollen wir wissen und befragen monatlich Leser von „Lohnunternehmen“ für den Trend-Report. Nicht repräsentativ, aber allemal mehr als ein Bauchgefühl. Diesmal zum Thema Mitarbeiter.

Neu: LU-Fleecejacken, jetzt bestellen!

– Ziehen Sie sich warm an! Passend zur kalten Jahreszeit ist ab sofort die neue LU-Fleecejacke erhältlich. Vielleicht ist das auch ein schönes Weihnachtsgeschenk an Ihre Mitarbeiter?

DeLuTa 2010: ein voller Erfolg

– Auch die 5. Ausgabe der Lohnunternehmer-Tagung in Münster kann als voller Erfolg verbucht werden. Trotz Schneechaos in einigen Regionen Deutschlands kamen insgesamt knapp 6.500 Lohnunternehmer, Mitarbeiter und fördernde Mitglieder nach Münster.

LU.WEB-Mitarbeiter-Tagebuch 2010 ist zu Ende...

– Kaum zu glauben - aber leider ist es wahr: Unser Mitarbeiter-Tagebuch 2010 ist abgeschlossen. 12 Monate lang haben Michael Komnick, Sascha Bansberg, Ludwig Sigl, Matthias Mair und Stefan Wolff für uns Tagebuch geführt.

Feldhäckslernachfrage auf Rekordniveau

– Der deutsche Markt für selbstfahrende Feldhäcksler stieg in der abgelaufenen Saison um ein Drittel auf 608 Einheiten, wie der VDMA Landtechnik mitteilte.

LU-Verkehrstipp: Nicht mit Variogetriebe bremsen

– Kraftfahrzeuge müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt. Also landläufig bekannt bei Traktoren als Betriebs- und Feststellbremse.

LU-Rechtstipp: Neue Regelung bei Kündigungsfristen von Arbeitsverhältnissen

– Die Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen sind in § 622 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt und abhängig von der Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers. Sie gelten unmittelbar, sofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht oder ein vorhandener Arbeitsvertrag keine Regelung zu Kündigungsfristen enthält.