– „I am back, die Schwellung ist weg.“ Stefan Wolff, unser Tagebuchautor bei LU Metzger ist wieder rund um Meßdorf voll im Einsatz. Der geschwollene Fuß hat seine alte Größe zurück. Die Grasernte im dritten Schnitt neigt sich dem Ende, die ersten Schneisen im Mais sind gehäckselt und die Rübenroder stehen am Start.
– Vor dem Freispruch gab es den Regenbruch und hinterher einen Daumenbruch, ich glaub ich bin Bruchmeister. Sascha Bansberg, unser Tagebuchautor im Münsterland bei LU Feldmann, hat so einiges hinter sich.
– Vor dem Regen ist nach dem Regen und dazwischen auch nur Regen. "(Sich) Regen bringt Segen." Das weiß auch Ludwig Sigl unser Tagebuchautor in Altmannstein bei LU Wagner: "Wir sind gespannt, wie jetzt der Segen wird."
– „Rein ins Korn, raus aus dem Korn und jetzt ist`s ab!“ meldet unser Tagebuchautor Michael Komnick bei LU Dettmer in Stemwede. Regen und Sonne im ständigen Wechsel. Da war die Andacht am Dom am Rhein wohl auch verdient.
– In welche Richtung wachsen und investieren Lohnunternehmer? Welche Techniken und Verfahren laufen gut, was wird mehr, was weniger? Das wollen wir wissen und befragen monatlich Leser von „Lohnunternehmen“ für den Trend-Report. Nicht repräsentativ, aber allemal mehr als ein Bauchgefühl. Diesmal zum Thema Investitionen 2011.
– Die Ernte ist auch in Meßdorf bei LU Metzger immer wieder von Schauern unterbrochen. Und unser Tagebuchautor Stefan Wolff hat trotzdem nicht die Flinte ins Korn geschmissen, stattdessen die Stange auf den Fuß. Handy macht`s möglich.
– Heiße Tage, dann wieder eine Regenpause. Sascha Bansberg, unser Tagebuchautor im Münsterland bei LU Feldmann, wechselt zwischen Dreschen und Pressen und nutzt die Bauernsonntage zwischendurch für wichtige Behördengänge.
– Ob Traktoren, Anhänger oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen - die Abmessungen und Gewichte landwirtschaftlicher Fahrzeuge und Maschinen haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Was auf dem Acker die Schlagkraft erhöht und damit große Vorteile bringt, ist im Straßenverkehr nicht ganz unproblematisch.
– Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, z. B. Az.: 10 AZR 511/06) ist es einem Arbeitnehmer auch ohne das Vorhandensein einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Regelung grundsätzlich untersagt, während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers auszuüben.
Was fällt unter den Begriff Konkurrenztätigkeit in diesem Sinne und was gilt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Bezug auf eine Konkurrenztätigkeit des ausgeschiedenen Arbeitnehmers?
– Außer Regen nichts gewesen. In Altmannstein ist`s so nass, das selbst die Donau ihr Bett verlässt. Matthias Maier, unser Tagebuchautor bei LU Wagner hat seine gefütterte Regenjacke wieder an: "14 Grad und Regen, das ist schon wieder Mai!"