– Von Sand- bis Tonboden, von Egge bis Pflug, von Weizen bis Mais: In Sachen Bodenbearbeitung stellen die Kunden von LU Hess sehr unterschiedliche Anforderungen. Was und warum, hat uns der luxemburgische Lohnunternehmer erläutert.
– Karl Holters trafen wir erstmals vor drei Jahren. Damals erzählte er von seiner Bodenbearbeitung und dass er Pflug und Spatenmaschine im Einsatz habe. Wie hat sich das Geschäft seitdem entwickelt und was wollen die Kunden: Pflug oder Spaten?
– Unmanned Aerial Vehicles oder kurz UAV oder umgangssprachlich Drohne ist der unbemannte Flugkörper, der in aller Munde ist und seiner Ausbreitung in landwirtschaftlichen Dienstleistungen entgegensieht.
– Der Maisanbau wird sich zukünftig verändern: ob durch den Befall des Maiszünslers, das Auftreten von Extremwetterbedingungen oder Konkurrenz durch Biogasrüben. LU Traupe will neue Wege gehen und hat daher 2017 erstmals mit dem Anbau von Mais als Dammkultur begonnen – mit großem Erfolg.
– Bei niedersächsischen Betrieben kann es durch geringe Befahrbarkeit auf landwirtschaftichen Flächen zu einer akuten Notfallsituation bei der Lagerung von Gülle kommen. Das zuständige Ministerium gibt Empfehlungen in einem solchen Fall.
– Für Düngemittel mit weniger als 2% TS kann für den Winter 2017/2018 laut Landwirtschaftskammer Niedersachsen eine Aufhebung der Ausbringungssperrfrist beantragt werden. Diese ist mit entsprechenden Einschränkungen und Auflagen verbunden und kann kurzfristig beantragt werden.
– Es gibt Kulturen, wie etwa die Kartoffel, für die sich der Dammanbau bewährt hat. Eckhard Strothmann, Landwirt und Geschäftsführer des Geräteherstellers Terratec, will die Vorteile des Verfahrens auf eine Kultur übertragen, die man bisher noch nicht häufig auf einem Damm stehen sieht: den Mais.
– Die Ausbringung und der Vertrieb von Champost gehören zum Kerngeschäft des jungen Lohnunternehmers Karlheinz Wetzel aus Mannheim. Er bewegt sich dabei in einer Nische, die aber durchaus Potenzial hat.
– In der Maiausgabe der Zeitschrift LOHNUNTERNEHMEN behandelten wir in einem "Live dabei" das Thema Gülleverschlauchung bei LU Kühl in Groß-Offenseth. Einige Impressionen finden Sie in unserer Bildergalerie.
– Spannend vor allem für den Lohnunternehmer: Der Pflanzenschutzmittelhersteller Belchim aus Belgien erweitert sein Mais-Portfolio. Darüber haben wir mit Marketingleiter Jürgen Scholz gesprochen.
– Auch das Thema Düngung spielt eine wichtige Rolle auf der Agritechnica. Passend dazu möchten wir Ihnen das Lohnunternehmen Olberding aus Mühlen in Niedersachsen vorstellen, das in diesem Jahr erstmalig das Maislegen mit Mikrogranulat als Dienstleistung angeboten hat.
– Belchim gibt bekannt, dass per Artikel 53 des Pflanzenschutzgesetzes (Notfall-Zulassung) die Anwendung von Teppeki im Raps befristet zugelassen wurde. Die Regelung gilt bis zum 05. Januar 2018.
– Nachdem Orkantief Sebastian in Norddeutschland Sturm und starke Windböen mit sich brachte, sind viele Maisbestände umgeknickt. Die KWS gibt eine Empfehlung, wie sich Lohnunternehmer und Landwirte jetzt verhalten sollten.
– Der niedersächsische Lohnunternehmer Oliver Genz hat eine Möglichkeit gefunden, den Maiszünsler biologisch zu bekämpfen: Er benötigt dafür 220.000 Schlupfwespen/ha und eine Drohne. Er hat uns gezeigt, wie die Maßnahme funktioniert.
– LU Heinrich Aue aus Harsum (Niedersachsen) hat während des Hochwassers ausgeholfen. Dafür nutzte er seine Pumpstation von Vogelsang, um Keller und Ackerflächen zu entwässern.
– 300 Tage pro Jahr, im Umkreis von 120 km, mit 18 Transport- und Ausbringeinheiten, Arbeit in zwei Schichten und zwei Ländern - das Fahren von Gärsubstraten und Gülle ist eindeutig das Kerngeschäft von Lohnunternehmer Paul Ihorst. Wir haben den ungewöhnlichen Betrieb besucht.
– Für alle von Lohnunternehmen durchgeführten Beförderungen ist eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr erforderlich. Die Frist zur Erlangung der Erlaubnis ist um ein Jahr verlängert worden und endet nun erst am 31. Mai 2018.
– Der Bundestag hat die Neuordnung der Klärschlammverwertung verabschiedet. Während für die Maßnahmen zur Phosphorrückgewinnung Übergangsfristen von 12 bzw. 15 Jahren vorgesehen sind, gelten viele Regelungen bereits ab Verkündung im Bundesgesetzblatt, voraussichtlich ab Herbst dieses Jahres.