– Mit Erlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.12.2009, Az. III6-21-31/2046IM 61.01.07, ist die Versuchsregelung zur Benutzung von gelbem Rundumlicht an land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen in eine Dauerregelung umgewandelt worden.
– Kauft ein Lohnunternehmer vom Händler oder Hersteller eine Maschine, so stellt dieser Kauf aufgrund der Kaufmannseigenschaft der beiden Vertragsparteien einen beiderseitigen Handelskauf dar, auf den die verschärften Regelungen der §§ 373 – 382 Handelsgesetzbuch (HGB) Anwendung finden.
Die Regelung des § 377 HGB behandelt die Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers, wobei der Käufer die Maschine unverzüglich untersuchen und vorhandene Mängel sofort rügen muss, um sich seine Gewährleistungsrechte zu erhalten.
– Gewässerprofis treffen sich am 07. Oktober am Fladderkanal in Hausstette bei Bakum, Kreis Vechta zur Maschinenvorführung „Technik zur Gewässerunterhaltung“, die nur alle fünf Jahre stattfindet.
– In welche Richtung wachsen und investieren Lohnunternehmer? Welche Techniken und Verfahren laufen gut, was wird mehr, was weniger? Das wollen wir wissen und befragen monatlich Leser von „Lohnunternehmen“ für den Trend-Report. Nicht repräsentativ, aber allemal mehr als ein Bauchgefühl. Diesmal zum Thema Investitionen 2011.
– Ob Traktoren, Anhänger oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen - die Abmessungen und Gewichte landwirtschaftlicher Fahrzeuge und Maschinen haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Was auf dem Acker die Schlagkraft erhöht und damit große Vorteile bringt, ist im Straßenverkehr nicht ganz unproblematisch.
– Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, z. B. Az.: 10 AZR 511/06) ist es einem Arbeitnehmer auch ohne das Vorhandensein einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Regelung grundsätzlich untersagt, während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers auszuüben.
Was fällt unter den Begriff Konkurrenztätigkeit in diesem Sinne und was gilt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Bezug auf eine Konkurrenztätigkeit des ausgeschiedenen Arbeitnehmers?
– Ob sperrige Rundballen, schwere Baumstämme oder frisch geerntete Zuckerrüben - in der Landwirtschaft fallen regelmäßig ungewöhnliche Güter an, die hohe Ansprüche an den Transport stellen. Auch wenn der Alltag oft hektisch ist und viele Lieferungen Terminsache sind, Lohnunternehmer und Landwirte müssen diese Güter bei Fahrten auf öffentlichen Straßen ausreichend sichern.
– Im deutschen Recht gilt der Grundsatz, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächpartners eines Telefongespräches verletzt wird, wenn das Telefongespräch heimlich von einem Dritten mitgehört wird. Dies hat zur Folge, dass der Mithörer nicht als Zeuge zum Inhalt des Gesprächs im Rahmen eines Rechtstreits vernommen werden darf. Es besteht dann ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot.
Etwas anderes gilt jedoch im Rahmen eines Arbeitsgerichtsprozesses. Hier ist es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, dass der heimlich Mithörende zum Inhalt des Telefongespräches als Zeuge vernommen werden darf.
– In welche Richtung wachsen und investieren Lohnunternehmer? Welche Techniken und Verfahren laufen gut, was wird mehr, was weniger? Das wollen wir wissen und befragen monatlich Leser von „Lohnunternehmen“ für den Trend-Report. Nicht repräsentativ, aber allemal mehr als ein Bauchgefühl. Diesmal zum Thema Feldhäcksler.
– In welche Richtung wachsen und investieren Lohnunternehmer? Welche Techniken und Verfahren laufen gut, was wird mehr, was weniger? Das wollen wir wissen und befragen monatlich Leser der Zeitschrift "Lohnunternehmen" für den Trend-Report. Nicht repräsentativ, aber allemal mehr als ein Bauchgefühl.
– Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen lädt am 29.07.2010 zur Maschinenvorführung und Informationsschau nach Kirchlinteln bei Verden ein, um Landwirte und Lohnunternehmer über Grundwasser- und Bodenschonung im Ackerbau zu informieren.
– Die Ernte von lof Erzeugnissen beginnt. Landwirte und Lohnunternehmer bereiten sich, ihre Mitarbeiter und die entsprechenden Transportfahrzeuge darauf vor. Verkehrsexperte Günter Heitmann von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gibt Tipps, worauf es ankommt.
– Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) unterscheidet bei befristeten Arbeitsverträgen grundsätzlich zwischen der Befristung mit oder ohne Sachgrund.
Nach § 14 Absatz 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages bis zu einer Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig. Bei den jeweiligen Verlängerungen des befristeten Arbeitsvertrages sind dabei die dazu entwickelten Grundsätze des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zwingend zu beachten, da ansonsten unabhängig von der von den Vertragsparteien gewählten Bezeichnung tatsächlich ein unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt.
– Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen lädt am 29.07.2010 zur Maschinenvorführung und Informationsschau nach Kirchlinteln bei Verden ein, um Landwirte und Lohnunternehmer über Grundwasser- und Bodenschonung im Ackerbau zu informieren.
– Hallo Azubis, die Fragen für den Azubi-Wettbewerb „LU-Wissen“ aus der aktuellen Lohnunternehmen-Ausgabe 5/2010 sind online. Auch dieses Mal verlosen wir unter allen richtigen Einsendunen einen iPod touch.
– Viele Unternehmen zahlen ihren Mitarbeitern Gratifikationen wie z. B. Weihnachts- oder Urlaubsgeld aufgrund einer „betrieblichen Übung“. Eine solche liegt vor, wenn der Arbeitgeber ein bestimmtes Verhalten länger vorbehaltlos und freiwillig wiederholt. Zahlt der Arbeitgeber beispielsweise in drei aufeinander folgenden Jahren ein Weihnachtsgeld, so entsteht dadurch in der Regel eine betriebliche Übung, die den Arbeitgeber dauerhaft auch für die Zukunft bindet und die dieser nicht mehr einseitig widerrufen kann. Wie kann sich der Arbeitgeber schützen?