– ... wünscht Ihnen das Redaktionsteam der Zeitschrift Lohnunternehmen und vom LU.WEB. Für spannende und exklusive Betriebsreportagen und Interviews waren wir auch in diesem Jahr wieder fleißig unterwegs.
– Links sind die Würze im Internet, spannend für Besucher und hilfreich beim Google-Ranking. Aktualisieren Sie Ihre LU.Links-Daten und profitieren Sie von steigenden Klickzahlen.
– Es kommt nicht selten vor, dass sich Kraftfahrer im Stellenmarkt oder in einschlägigen Internetportalen als selbstständige Mietfahrer andienen, ohne jedoch über ein eigenes Fahrzeug zu verfügen. Werden sie beauftragt, so führen sie in der Praxis Landmaschinen oder Lkw im Betrieb des Lohnunternehmers und rechnen dies wie ein selbstständiger (Speditions-) Unternehmer mit dem Lohnunternehmen ab.
Doch wie selbstständig sind solche Mietfahrer ohne eigenes Fahrzeug tatsächlich oder liegt hier ein Fall der sogenannten Scheinselbstständigkeit vor?
– ... wünscht Ihnen das Redaktionsteam der Zeitschrift Lohnunternehmen und vom LU.WEB. Für spannende und exklusive Betriebsreportagen und Interviews waren wir auch in diesem Jahr wieder fleißig unterwegs.
– In welche Richtung wachsen und investieren Lohnunternehmer? Welche Techniken und Verfahren laufen gut, was wird mehr, was weniger? Das wollen wir wissen und befragen monatlich Leser von „Lohnunternehmen“ für den Trend-Report. Nicht repräsentativ, aber allemal mehr als ein Bauchgefühl. Diesmal zum Thema Mitarbeiter.
– Ziehen Sie sich warm an! Passend zur kalten Jahreszeit ist ab sofort die neue LU-Fleecejacke erhältlich. Vielleicht ist das auch ein schönes Weihnachtsgeschenk an Ihre Mitarbeiter?
– Auch die 5. Ausgabe der Lohnunternehmer-Tagung in Münster kann als voller Erfolg verbucht werden. Trotz Schneechaos in einigen Regionen Deutschlands kamen insgesamt knapp 6.500 Lohnunternehmer, Mitarbeiter und fördernde Mitglieder nach Münster.
– Der deutsche Markt für selbstfahrende Feldhäcksler stieg in der abgelaufenen Saison um ein Drittel auf 608 Einheiten, wie der VDMA Landtechnik mitteilte.
– Der deutsche Markt für selbstfahrende Feldhäcksler stieg in der abgelaufenen Saison um ein Drittel auf 608 Einheiten, wie der VDMA Landtechnik mitteilte.
– Kraftfahrzeuge müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt. Also landläufig bekannt bei Traktoren als Betriebs- und Feststellbremse.
– Die Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen sind in § 622 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt und abhängig von der Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers. Sie gelten unmittelbar, sofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht oder ein vorhandener Arbeitsvertrag keine Regelung zu Kündigungsfristen enthält.
– Agrolohn ist Dienstleister für Landwirtschaft, Bioenergie, Kommune und Gewerbeflächen. 2009 hat das Unternehmen den Lohnunternehmen-Marketingpreis für einen besonderen Außenauftritt und Marketingideen gewonnen. Neben einem individuellen Wandterminplaner bringt das Team der Agrolohn alle zwei Jahre einen 12-seitigen Bildkalender mit Technik Highlights heraus.
– In welche Richtung wachsen und investieren Lohnunternehmer? Das wollen wir wissen und befragen monatlich Leser von "Lohnunternehmen" für den Trend-Report. Nicht repräsentativ, aber allemal mehr als ein Bauchgefühl. Diesmal zum Thema Stroh pressen.
– Was ist das Wichtigste für den Lohnunternehmer? Richtig - der Kunde. Er muss Sie kennen und er sollte von Ihrem Betrieb begeistert sein. Das machen Sie schon durch gute Arbeit? OK, gute Arbeit ist selbstverständlich, aber jeder weiß: „Das Auge isst mit."
– In welche Richtung wachsen und investieren Lohnunternehmer? Das wollen wir wissen und befragen monatlich Leser von "Lohnunternehmen" für den Trend-Report. Nicht repräsentativ, aber allemal mehr als ein Bauchgefühl. Diesmal zum Thema Werkstatt.
– Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t. haben. Für die Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs ist eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) auf Seite des Spediteurs / Transporteurs absolute Pflicht.
– Das Zeichen 253 weist ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse hin.
– Die Maisernte brummt in Niedersachsen. Lohnunternehmer Marlo Engelke stand am 14.10.2010 NDR-Reporterin Karoline Grothe für die Sendung "Hallo Niedersachsen" Frage und Antwort zum Thema Maisernte.
– Auf dem ersten Blick ein ungewöhnlicher Anblick: Gesehen haben wir den Big M 500 ausgerüstet mit Schiebeschild, auf dem Maisberg der Biogasanlage Recke östlich von Osnabrück.
– Gewässerprofis treffen sich am 07. Oktober am Fladderkanal in Hausstette bei Bakum, Kreis Vechta zur Maschinenvorführung „Technik zur Gewässerunterhaltung“, die nur alle fünf Jahre stattfindet.