– Gewerblicher Güterkraftverkehr ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t. haben. Für die Durchführung gewerblichen Güterkraftverkehrs ist eine Erlaubnis nach § 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) auf Seite des Spediteurs / Transporteurs absolute Pflicht.
– Das Zeichen 253 weist ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 t einschließlich ihrer Anhänger und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse hin.
– Die Maisernte brummt in Niedersachsen. Lohnunternehmer Marlo Engelke stand am 14.10.2010 NDR-Reporterin Karoline Grothe für die Sendung "Hallo Niedersachsen" Frage und Antwort zum Thema Maisernte.
– Auf dem ersten Blick ein ungewöhnlicher Anblick: Gesehen haben wir den Big M 500 ausgerüstet mit Schiebeschild, auf dem Maisberg der Biogasanlage Recke östlich von Osnabrück.
– Kauft ein Lohnunternehmer vom Händler oder Hersteller eine Maschine, so stellt dieser Kauf aufgrund der Kaufmannseigenschaft der beiden Vertragsparteien einen beiderseitigen Handelskauf dar, auf den die verschärften Regelungen der §§ 373 – 382 Handelsgesetzbuch (HGB) Anwendung finden.
Die Regelung des § 377 HGB behandelt die Untersuchungs- und Rügepflicht des Käufers, wobei der Käufer die Maschine unverzüglich untersuchen und vorhandene Mängel sofort rügen muss, um sich seine Gewährleistungsrechte zu erhalten.
– Gewässerprofis treffen sich am 07. Oktober am Fladderkanal in Hausstette bei Bakum, Kreis Vechta zur Maschinenvorführung „Technik zur Gewässerunterhaltung“, die nur alle fünf Jahre stattfindet.
– Die Landmaschinenhersteller haben ihre Saison 2009/2010 für die Verkäufe von Mähdreschern und Pressen abgeschlossen. Wie der VDMA Landtechnik mitteilte, waren für die beiden Produktgruppen die Verkäufe bis Ende August um 23 Prozent rückläufig. Nach dieser deutlichen Zurückhaltung der Landwirte und Lohnunternehmer zeichnet sich laut VDMA jedoch bereits wieder eine Belebung der Auftragslage ab.
– Mit Erlass des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.12.2009, Az. III6-21-31/2046IM 61.01.07, ist die Versuchsregelung zur Benutzung von gelbem Rundumlicht an land- und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen in eine Dauerregelung umgewandelt worden.
– In welche Richtung wachsen und investieren Lohnunternehmer? Welche Techniken und Verfahren laufen gut, was wird mehr, was weniger? Das wollen wir wissen und befragen monatlich Leser von „Lohnunternehmen“ für den Trend-Report. Nicht repräsentativ, aber allemal mehr als ein Bauchgefühl. Diesmal zum Thema Investitionen 2011.
– Ob Traktoren, Anhänger oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen - die Abmessungen und Gewichte landwirtschaftlicher Fahrzeuge und Maschinen haben in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Was auf dem Acker die Schlagkraft erhöht und damit große Vorteile bringt, ist im Straßenverkehr nicht ganz unproblematisch.
– Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, z. B. Az.: 10 AZR 511/06) ist es einem Arbeitnehmer auch ohne das Vorhandensein einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Regelung grundsätzlich untersagt, während des rechtlichen Bestehens des Arbeitsverhältnisses eine Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers auszuüben.
Was fällt unter den Begriff Konkurrenztätigkeit in diesem Sinne und was gilt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Bezug auf eine Konkurrenztätigkeit des ausgeschiedenen Arbeitnehmers?
– Im deutschen Recht gilt der Grundsatz, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Gesprächpartners eines Telefongespräches verletzt wird, wenn das Telefongespräch heimlich von einem Dritten mitgehört wird. Dies hat zur Folge, dass der Mithörer nicht als Zeuge zum Inhalt des Gesprächs im Rahmen eines Rechtstreits vernommen werden darf. Es besteht dann ein sogenanntes Beweisverwertungsverbot.
Etwas anderes gilt jedoch im Rahmen eines Arbeitsgerichtsprozesses. Hier ist es unter bestimmten Voraussetzungen zulässig, dass der heimlich Mithörende zum Inhalt des Telefongespräches als Zeuge vernommen werden darf.
– In welche Richtung wachsen und investieren Lohnunternehmer? Welche Techniken und Verfahren laufen gut, was wird mehr, was weniger? Das wollen wir wissen und befragen monatlich Leser von „Lohnunternehmen“ für den Trend-Report. Nicht repräsentativ, aber allemal mehr als ein Bauchgefühl. Diesmal zum Thema Feldhäcksler.
– Ob sperrige Rundballen, schwere Baumstämme oder frisch geerntete Zuckerrüben - in der Landwirtschaft fallen regelmäßig ungewöhnliche Güter an, die hohe Ansprüche an den Transport stellen. Auch wenn der Alltag oft hektisch ist und viele Lieferungen Terminsache sind, Lohnunternehmer und Landwirte müssen diese Güter bei Fahrten auf öffentlichen Straßen ausreichend sichern.
– In welche Richtung wachsen und investieren Lohnunternehmer? Welche Techniken und Verfahren laufen gut, was wird mehr, was weniger? Das wollen wir wissen und befragen monatlich Leser der Zeitschrift "Lohnunternehmen" für den Trend-Report. Nicht repräsentativ, aber allemal mehr als ein Bauchgefühl.
– Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen lädt am 29.07.2010 zur Maschinenvorführung und Informationsschau nach Kirchlinteln bei Verden ein, um Landwirte und Lohnunternehmer über Grundwasser- und Bodenschonung im Ackerbau zu informieren.