– Der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: II R 41/14) hat entschieden, dass ein Einzelkonto – auch bei Vorliegen einer Ehe – im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen ist.
– Die negative Entwicklung der Erzeugerpreise im Geschäftsjahr 2015/16 führte zu einem allgemeinen Absatzrückgang von Landmaschinen – vor allem im Grünlandbereich. Mithilfe seines Produktportfolios hätte Pöttinger dieser Marktentwicklung gegensteuern können.
– Frank Meyering übernahm kürzlich die Geschäftsführung des Competence Center ISOBUS e.V. (CCI). Sein Vorgänger, Timur Dzinaj, wird zukünftig auf eigenen Wunsch in veränderter Funktion für das CCI tätig sein.
– Was sind die Trends in der Silomaisernte 2016? Wir haben 100 Lohnunternehmer gefragt. So viel vorweg: Kurzfristig weniger Komplettdienstleistungen, mittelfristig weniger Fläche und deutlich weniger Kunden, aber stabile Maschinenbestände.
– Wussten Sie schon? Jeder Abonnent der Zeitschrift LOHNUNTERNEHMEN hat die Möglichkeit, sich mit seinen persönlichen Daten auf der Webseite www.LU-Web.de einzuloggen.
– Maschinenkosten kalkulieren, Arbeitseinsätze planen oder Produktionsverfahren bewerten - die 25. Auflage des KTBL-Standardwerkes bietet zu jedem Anlass der betrieblichen Planung Informationen zu Tierhaltung, Pflanzenproduktion und Energiegewinnung.
– Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az.: 5 AZR 703/15) hat entschieden, dass die in vielen Arbeitsverträgen gebräuchlichen Verfallsklauseln nicht für den Anspruch auf Mindestlohn gelten und damit in der Regel insgesamt unwirksam sind.
– Für die LU-Frauen aus Niedersachsen ging es bei dem diesjährigen Frauentag nach Bremerhaven zum leckeren Fischbuffet. In NRW besuchten die LU-Frauen einen Hindu-Tempel. Wir haben einige Fotos für Sie gesammelt.
– Modelle machen sich gut im Büro, sind eine nette Erinnerungen und tolle Geschenke. Wie wär's mit dem John Deere 7780 Feldhäcksler mit Zwillingsbereifung?
– Die Akademie der DLG hat ihr Aus- und Weiterbildungsangebot für die beginnende Seminarsaison 2016/2017 darauf ausgerichtet, dass Unternehmer Chancen und Entwicklungspotenziale erkennen können.
– Alle zwei Jahre öffnet die internationale Technikmesse für Wein, Saft, und – erstmalig in 2016 – Sonderkulturen ihre Tore. Mithilfe der Kombination aus Messe, Kongress und Maschinenvorführungen können sich die Besucher vom 27. bis 30.11.2016 in Stuttgart informieren.
– Nachdem Georg Erwig den landwirtschaftlichen Betrieb seines Vaters Georg übernommen hatte, meldete er diesen 1991 als landwirtschaftliches Lohnunternehmen an. In diesem Jahr feierte der Betrieb ein großes Jubiläum.
– Mit dem Service „Match & Meet“ bietet die DLG zur EuroTier 2016 vom 15. bis 18. November in Hannover erneut ihre Online-Plattform für Kooperations- und Geschäftsanbahnungen an. Ziel dieses Services ist es, potenzielle Geschäftspartner auf Grundlage vorab definierter Profilinformationen zu identifizieren und gezielt zueinander zu bringen.
– Der 30. August war ein Treffer, jedenfalls für die LU Fachtagung. Die Strohernte war durch und die Maisernte noch nicht am Start. Rund 150 Teilnehmer nutzten diese gute Gelegenheit nach Saerbeck zu fahren und vor dem Maisstress Kollegen zu treffen. Wir haben einige Bilder für Sie gesammelt:
– Die Bewirtschaftung von Sonderkulturen ist neben Wein und Saft ein neuer Schwerpunkt der vom 27. bis 30. November 2016 in Stuttgart stattfindenden Technikmesse Intervitis Interfructa Hortitechnica 2016.
– Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Az.: 10 AZR 423/14) hat entschieden, dass ein Arbeitgeberzuschlag für Nachtarbeit in der Regel in Höhe von 25 % auch ohne tarifliche Regelung angemessen ist und dass sich dieser bei dauerhafter Nachtarbeit auf 30 % erhöht.
– In der letzten Ausgabe der Zeitschrift LOHNUNTERNEHMEN haben wir über die Organisation der Maiskampagne von LU Schütt aus Lütau berichtet. Mithilfe eines Flyers und rücksichtsvollen Verhaltens versucht er das Verständnis der Anwohner zu bekommen. In der nächsten Ausgabe stellen wir zu diesem Thema LU Zöller aus Süstedt vor.
– Für Erben ist es ausreichend, dass sie zum Nachweis ihrer Erbenstellung gegenüber einer Bank ein handschriftliches Testament anstatt eines Erbscheins vorlegen, sofern dieses die Erbenstellung eindeutig belegt.