Aktuelle Meldungen

Verlinken Sie sich mit dem LU.WEB

– Links sind die Würze im Internet, spannend für Besucher und hilfreich beim Google-Ranking. Aktualisieren Sie Ihre LU.Links-Daten und profitieren Sie von steigenden Klickzahlen.

LU Trend-Report: Mitarbeiter im Lohnunternehmen

– In welche Richtung wachsen und investieren Lohnunternehmer? Welche Techniken und Verfahren laufen gut, was wird mehr, was weniger? Das wollen wir wissen und befragen monatlich Leser von „Lohnunternehmen“ für den Trend-Report. Nicht repräsentativ, aber allemal mehr als ein Bauchgefühl. Diesmal zum Thema Mitarbeiter.

Neu: LU-Fleecejacken, jetzt bestellen!

– Ziehen Sie sich warm an! Passend zur kalten Jahreszeit ist ab sofort die neue LU-Fleecejacke erhältlich. Vielleicht ist das auch ein schönes Weihnachtsgeschenk an Ihre Mitarbeiter?

DeLuTa 2010: ein voller Erfolg

– Auch die 5. Ausgabe der Lohnunternehmer-Tagung in Münster kann als voller Erfolg verbucht werden. Trotz Schneechaos in einigen Regionen Deutschlands kamen insgesamt knapp 6.500 Lohnunternehmer, Mitarbeiter und fördernde Mitglieder nach Münster.

LU.WEB-Mitarbeiter-Tagebuch 2010 ist zu Ende...

– Kaum zu glauben - aber leider ist es wahr: Unser Mitarbeiter-Tagebuch 2010 ist abgeschlossen. 12 Monate lang haben Michael Komnick, Sascha Bansberg, Ludwig Sigl, Matthias Mair und Stefan Wolff für uns Tagebuch geführt.

Feldhäckslernachfrage auf Rekordniveau

– Der deutsche Markt für selbstfahrende Feldhäcksler stieg in der abgelaufenen Saison um ein Drittel auf 608 Einheiten, wie der VDMA Landtechnik mitteilte.

LU-Verkehrstipp: Nicht mit Variogetriebe bremsen

– Kraftfahrzeuge müssen zwei voneinander unabhängige Bremsanlagen haben, von denen jede auch dann wirken kann, wenn die andere versagt. Also landläufig bekannt bei Traktoren als Betriebs- und Feststellbremse.

LU-Rechtstipp: Neue Regelung bei Kündigungsfristen von Arbeitsverhältnissen

– Die Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen sind in § 622 Absatz 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt und abhängig von der Dauer der Beschäftigung des Arbeitnehmers. Sie gelten unmittelbar, sofern kein schriftlicher Arbeitsvertrag besteht oder ein vorhandener Arbeitsvertrag keine Regelung zu Kündigungsfristen enthält.