Betriebsmanagement

LU Zeyn: 50 Jahre, 1.000 Gäste

– Das LU Zeyn aus Tespe feierte sein 50. Jubiläum mit Geschäftspartnern und Anwohnern. Rund 120 von ihnen registrierten sich für einen eigenen Baum im von Familie Zeyn geplanten "Bürger-Wald".

Erfolgsfaktor Marketing

– Der aid-Infodienst für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat ein Heft zum Thema "Agrarmarketing" im Programm.

LU Trend-Report: Bodenbearbeitung 2015

– Wenn Lohnunternehmer für ihre Kunden den Boden bearbeiten, haben eher konservierende Verfahren die Nase vorn. Doch bleibt das so? Wohin geht der Trend? Wir haben die 100 Teilnehmern unseres Trend-Reports gefragt – und festgestellt, dass der Pflug keine aussterbende Spezies ist.

LU-Rechtstipp: Auskunftspflicht bei Insolvenzanträgen

– Wird gegen eine GmbH ein Insolvenzantrag gestellt, hat der Geschäftsführer weitreichende Auskunftspflichten. Er ist aber nicht verpflichtet, zu seinen eigenen Vermögensverhältnissen und die Realisierbarkeit etwaiger gegen ihn gerichteter Ansprüche Angaben zu machen.

Maschios eigene Liga

– Maschio-Deutschland ist erfolgreich im Markt, obwohl oder weil die Produkte preislich nicht in der A-Liga spielen. Wo sieht Peter Faltner, Chef von Maschio Deutschland, seine Marktposition? Ein Interview.

Rückblick auf die Fachtagung in Melle

– Die Top-Themen der Fachtagung in Melle waren „Mindestlohn“, „Überstundenregelung“ und „Zeiterfassung“. Wichtige Punkte auf der Tagesordnung, aber nicht die einzigen.

BLU-Arbeitskreis Kommunale Dienstleistungen

– Für viele kommunale Dienstleister sind Straßen mehr als Transportwege. Auf dem letzten Treffen des Arbeitskreises Kommunale Dienstleister waren sie das Gesprächsthema.

Lohnunternehmen Marketing-Preis 2015

– Bereits zum vierten Mal besteht die Chance den LOHNUNTERNEHMEN Marketing-Preis zu gewinnen. Der Hauptpreis für die besten Ideen ist eine Reise zur Grassland-Show nach England.

Rechtstipp: Mehr Urlaubstage für ältere Mitarbeiter

– Gewährt ein Arbeitgeber älteren Arbeitnehmern jährlich mehr Urlaubstage als den jüngeren, so kann diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer Beschäftigter zulässig sein.

Rechtstipp: Beweisspflicht von Gesellschaftern

– Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Gesellschafter einer GmbH die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der vollständigen Erbringung ihrer Stammeinlagen trifft. Dies gilt insbesondere, wenn die Gesellschafter auf Zahlung der Stammeinlagen im Nachinein in Anspruch genommen werden.