Betriebsmanagement

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Horsch - Junger Familienbetrieb mit Elan

– Horsch ist ein vergleichsweise junger Familienbetrieb der Landtechnik. Ein 30-jähriger mit imposanter Karriere, viel Familie und dicht am Boden. Prinzipientreu, aber auch konsequent genug zurückzurudern, wenn der Markt es will: Stichwort Kurzscheibenegge. Ein Interview aus LU 1/15.

Unterwegs in Polen - Teil 2

– Lohnunternehmer in Polen – welche Rolle spielen sie und wie sieht deren Geschäft aus? Hans-Günter Dörpmund ist von Hannover 650 km ostwärts Richtung Poznań (Posen) gefahren und traf den Betriebsleiter eines Lohnunternehmens, das zur Firmengruppe Grupa Lagrom gehört.

LU Trend-Report: Werkstatt

– Immer mehr Elektronik in Landmaschinen macht Reparaturen für Lohnunternehmer zunehmend schwieriger bis unmöglich. Werden die eigenen Werkstätten deshalb abgespeckt, und legen die Fachwerkstätten deshalb zu? Wir haben bei 100 Lohnunternehmern nachgefragt – und aufschlussreiche Antworten erhalten.

DeLuTa Gruppenbilder

– Wir lassen 2014 nochmal aufleben. Mit den Gruppenbildern von der DeLuTa 2014!

Rechtstipp: Abfindungen von Gesellschaftern

– Eine Bestimmung in einem GmbH-Vertrag, nach der ein Gesellschafter im Fall einer groben Pflichtverletzung der Interessen der Gesellschaft oder der Pflichten des Gesellschafters seinen Anspruch auf Abfindung bei Ausscheiden aus der Gesellschaft verliert, ist sittenwidrig und nicht grundsätzlich als Vertragsstrafe zulässig.

DeLuTa Rückblick

– Maschinenausstellung, Betriebsausflug, Informationsveranstaltung,... Ein kleiner Rückblick auf zwei volle Tage.

Bildergalerie der DeLuTa 2014

– Die DeLuTa 2014 fand am 3. und 4.Dezember in den Messehallen Münster statt. Wir haben die Tagung begleitet und Impressionen in einer Bildergalerie zusammen gestellt.

Der Krone Lohnunternehmerabend

– Die Maschinenfabrik Bernard Krone GmbH hat am 12.November über 1.000 Lohnunternehmer eingeladen, um nach einem langen EuroTier Tag zu feiern. In einer Bildergalerie haben wir Impressionen des Abends zusammengestellt.

Rechtstipp: Änderungen im Vertragstext

– Es verstößt gegen den in § 242 BGB festgelegten Grundsatz von Treu und Glauben, wenn der Empfänger eines schriftlichen Vertragsangebots an Stelle des ursprünglichen Textes die von ihm vorgenommenen wesentlichen Änderungen mit gleichem Schriftbild so in den Vertragstext einfügt, dass diese nur äußerst schwer erkennbar sind, und in einem Begleitschreiben den Eindruck erweckt, er habe das Angebot unverändert angenommen.

Deutz korrigiert Prognose für 2014

– Die Deutz AG hat Geschäftszahlen für die ersten drei Quartale 2014 vorgelegt. Die jüngste wirtschaftliche Entwicklung hat das Unternehmen veranlasst, die Prognose für das laufende Geschäftsjahr nach unten anzupassen.

LU Trend-Report: Pflanzenschutz

– Lohnunternehmer sind schon heute im Pflanzenschutz sehr aktiv. Aber ihre Bedeutung steigt weiter, nicht nur als Technik-Kunden, sondern auch im Einkauf der PS-Mittel und in der Beratung der Landwirte. Wir haben bei 100 Lohnunternehmern nachgefragt.

Rübenschau mit den Azubis von Übermorgen

– Das Lohnunternehmen Metzger zeigt Grundschülern die modernen Möglichkeiten der Landwirtschaft. Unter anderem konnten Zuckerrüben probiert und der Rübenroder inspiziert werden.

Oktober 2014: LU Heinrich Busse

– Eine der Spezialitäten von Lohnunternehmer Heinrich Busse im niedersächsischen Hankensbüttel ist das Kartoffellegen. Mit drei vierreihigen Maschinen ist sein Team unterwegs. Seit drei Jahren bietet er mit Erfolg das Pflanzen und Häufeln in einem Arbeitsgang an. In diesem Jahr erstmalig das Legen und Düngen in einem Arbeitsgang. Wir waren beim ersten Einsatz dabei.

LU-Rechtstipp: Erben haben Anspruch auf Urlaubstage

– Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 12. Juni 2014, Rechtssache C-118/13) hat entschieden, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nicht mit seinem Tod erlischt. Vielmehr haben seine Erben einen Anspruch auf finanzielle Abgeltung von Urlaubstagen, die vom Arbeitnehmer bis zu seinem Tod nicht genommen werden konnten.

LU-Rechtstipp: Erhebliche Mängel ab Kauf

– Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 28. Mai 2014, Az.: VIII ZR 94/13) hat entschieden, dass ein Kaufgegenstand bereits dann als mit einem erheblichen Mangel behaftet anzusehen ist, wenn für die Beseitigung des Mangels (Reparatur-) Kosten entstehen, die 5% oder mehr des Kaufpreises betragen.