– Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG, Az.: 5 Sa 657/15) hat entschieden, dass Arbeitgeber berechtigt sind, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss.
– München stand sieben Tage im Zeichen der bauma. Die Weltleitmesse ist eine führende Plattform für Experten rund um Bau- und Baustoffmaschinen, Baufahrzeuge und -geräte sowie Bergbaumaschinen.
– Wie das Unternehmen mitteilt, hat die Zulassungsbehörde die bisherigen Kennzeichnungsauflagen von QuiltXcel aufgrund des Widerspruchs der Syngenta Agro GmbH geändert.
– In Schleswig-Holstein bei LU Kock wird das Wetter allmählich besser und trockener. Endlich kann der neue Güllegrubber zum Einsatz kommen. Aber auch die Maisdrillen stehen in den Startlöchern.