– Der Europäische Gerichtshof (EuGH, Urteil vom 12. Juni 2014, Rechtssache C-118/13) hat entschieden, dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nicht mit seinem Tod erlischt. Vielmehr haben seine Erben einen Anspruch auf finanzielle Abgeltung von Urlaubstagen, die vom Arbeitnehmer bis zu seinem Tod nicht genommen werden konnten.
– Im Juli rief der Bundesverband der Lohnunternehmen e.V. zum Wettstreit zwischen den Fachkräften Agrarservice auf. 17 Teilnehmer rangen in Iden, Sachsen-Anhalt, um die Auszeichnung des besten Auszubildenden 2014.
– Im Lohnunternehmen Meier und Partner läuft seit Mitte des Jahres eine Agrar-Lkw-Flotte. Geschäftsführer Burghard Meier schätzt die gute Auslastung der geländegängigen Zugmaschinen.
– Defekte Traktoren und Mähdrescher sowie andere Landmaschinen bergen in Verbindung mit leicht brennbaren oder entzündlichen Materialien wie Heu oder Stroh ein hohes Gefährdungspotenzial.