– Der Bundesfinanzhof (BFH, Az.: VI R 14/15) hat entschieden, dass die Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktages endet, wenn das Jahresende auf einen Samstag, Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fällt.
– In der Silage-Grünfutterernte ist für die Lohnunternehmer traditionell die Futterbergung die wichtigste Tätigkeit – aber nicht die einzige. Auch die anderen Arbeiten vom Mähen bis zum Abdecken des Silos werden zunehmend Aufgabe der Dienstleister.
– Der Wagner Kollerhof, spezialisiert auf Agrar und Logistik, veranstaltet am Sonntag, den 19. Juni 2016, einen großen Hoftag. Interessierte sind herzlich eingeladen.
– „Man braucht schon eine große Klappe, um unter den Männern zu bestehen", sagt Ulrike Peters.
Seit Februar tauscht die 21-Jährige jeden Morgen ihren Kleinwagen gegen einen klimatisierten
Arbeitsplatz mit Ausblick ein.
– Die in Wolfsberg (Kärnten) ansässige Hans Leeb GmbH (KIOTI Deutschland) liefert ab Mitte des Jahres Lovol Traktoren in Österreich und Deutschland aus.
– Der ISOBUS Nachrüstkabelsatz ISO Fit von Reichhardt bringt nach Unternehmensangaben den ISOBUS nach ISO 11783 auf jeden Traktor, unabhängig von dessen Marke oder Baujahr.
– Zukunftsweisende Technologien im Bereich Robotik und Precision Farming –Studententeams aus zahlreichen europäischen Ländern im Wettbewerb – Täglich Live-Vorführungen.
– Das Unternehmen DKE (Digitale Kommunikation und Entwicklung) entwickelt eine herstellerübergreifende Datendrehscheibe, die mehr als nur Hard- und Software sein soll.Die Kunden nutzen eine Dienstleistung: sicheren und produktübergreifenden Datentransport.
– Die neuen Hochdruckreiniger der Kompaktklasse von Kärcher lassen sich wegen des geringen Gewichts von rund 100 kg und ihrer kompakten Abmessungen gut transportieren und verladen, verspricht der Hersteller.
– Die Kubota Corporation in Osaka (Japan) hat den Abschluss ihrer Verhandlungen zur Übernahme der Great Plains Manufacturing Inc., ansässig in Salina (Kansas, USA) mit 1.400 Mitarbeitern, bekanntgegeben.
– Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit drei Urteilen (Az. IX R 48/14, 49/14 und 50/14) entgegen der Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums entschieden, dass Verluste aus dem Verfall von Optionen die Einkünfte aus Kapitalvermögen mindern und insofern steuerlich ansetzbar sind.