– Für viele Lohnunternehmer ist „Factoring“ ein unbekannter oder abschreckender Begriff. Doch diese Form der Liquiditätssicherung ist durchaus praxistauglich und bezahlbar.
– Angeboten wird ein Intensivtraining der DLG-Akademie. Angesprochen werden sollen besonders Führungs- und Managementkräfte aus Agribusiness-Unternehmen sowie Mitarbeiter von Dienstleistern in der Agrarbranche.
– Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Direktor einer Limited persönlich für nach Eintritt der Insolvenzreife geleistete Zahlungen haftet. Dies betrifft die Rechtsform Limited über deren Vermögen in Deutschland ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.
– Die Redaktion der Zeitschrift LOHNUNTERNEHMEN war im Dezember 2015 in Indien. Sehen Sie sich an, wie die Landwirtschaft in Indien funktioniert und welche Traktoren auf den Straßen unterwegs sind.
– Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter die vom Mieter geleistete Mietkaution nicht nur von ihrem Vermögen getrennt, sondern auch nach außen erkennbar als treuhänderisch verwaltetes Vermögen auf einem entsprechend gekennzeichneten Konto anlegen müssen.
– Sekt oder Selters – in welche Richtung wendet sich der Landtechnikmarkt 2016? Klar ist schon jetzt: Schlechte Erzeugerpreise für Agrarprodukte dämpfen nach wie vor die Investitionslaune der deutschen Landwirte. Aber gilt das auch für die Lohnunternehmer? Wir haben 100 Betriebsleiter ausführlich befragt und die Antworten für Sie ausgewertet. Fazit: wenig Sekt und viel Selters.
– Die Fachtagung in Kombination mit der Mitgliederversammlung Bayern ist mittlerweile Tradition. Dieses Mal geht es bei den Fachvorträgen auch darum, sein eigenes Bild als Chef zu überprüfen.
– Wieviele Lohnunternehmen in Deutschland sind im Pressen-Geschäft und welche Technik nutzen sie? Wir wollten es wissen und haben 100 Lohnunternehmer befragt.
– Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass ein dem Ausbildungsverhältnis vorhergehendes Praktikum nicht auf die mit dem Beginn des Ausbildungsverhältnisses laufende Probezeit angerechnet werden darf.
– Hinsetzen, zur Ruhe kommen, einen Kaffee trinken... Der Stand in Halle 27 ist eine kleine Oase inmitten des Messetroubles. Einige Eindrücke haben wir in einer Galerie zusammengestellt.
– Besteht bei einem Auszubildenden ein dringender Tatverdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung, kann das einen wichtigen Grund für eine außerordentliche, d. h. fristlose Kündigung durch den Ausbildungsbetrieb darstellen.
– Wer mit seinen Mitarbeitern oder Kunden zur Agritechnica fahren möchte, sollte nachzählen, wieviele mit ihm unterwegs sein werden: Der Vorverkauf für Gruppentickets endet am 31. Oktober.
– Für die Jury des LOHNUNTERNEHMEN Marketing-Preises war es wieder eine lange Sitzung mit einigen Diskussionen. Doch es gab eine Einigung: Die sechs Finalisten und der Nationenpreis stehen fest!
– Veröffentlicht ein Arbeitgeber Fotos oder Filme zu Werbezwecken, auf denen erkennbar Arbeitnehmer des Unternehmens abgebildet sind, so bedarf es hierfür zwingend einer schriftlichen Einwilligung des jeweiligen Arbeitnehmers.
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