Unternehmen

LU Trend-Report: Grünfutterernte 2016

– In der Silage-Grünfutterernte ist für die Lohnunternehmer traditionell die Futterbergung die wichtigste Tätigkeit – aber nicht die einzige. Auch die anderen Arbeiten vom Mähen bis zum Abdecken des Silos werden zunehmend Aufgabe der Dienstleister.

Vogel und Noot auf den DLG-Feldtagen

– Vogel & Noot präsentiert auf den DLG-Feldtagen in Haßfurt, vom 14. bis 16. Juni 2016, erstmals die neue Anhängespritze PHAROS 4600 im Einsatz.

Tobias Auschner: Der erste Schnitt ist geschafft

– Die Gülleverschlauchung ist bei LU Nielen seit Mitte Mai zu Ende, allerdings geht die Ausbringung mit Fass und Schlitzgerät auf den Wiesen nach dem ersten Schnitt wieder los. Dort ist der erste Schnitt gelaufen - mit gutem Ergebnis.

Jost Jensen: Tag und Nacht drillen

– Bei LU Krabbenhöft laufen die Maisdrillen gerade rund um die Uhr. Auch unser Tagebuchautor Jost Jensen packt mit an- gleichzeitig lernt er so für seine praktische Zwischenprüfung.

LU-Rechtstipp: Wertverluste aus Kapitalvermögen

– Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit drei Urteilen (Az. IX R 48/14, 49/14 und 50/14) entgegen der Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums entschieden, dass Verluste aus dem Verfall von Optionen die Einkünfte aus Kapitalvermögen mindern und insofern steuerlich ansetzbar sind.

Janina Kock: Maisaussaat zieht sich

– Janina Kock hofft auf den Frühling, damit die Maisaussaat endlich abgeschlossen werden kann. Gleichzeitig freut sie sich auch auf den freien Tag an Himmelfahrt, den sie schon gut verplant hat.

Manfred Hartinger: Aprilwetter

– Unser neuer Tagebuchautor Manfred Hartinger ist FAS Azubi bei LU Huber in Bayern. Er zieht ein positives Fazit aus dem Saisonstart: Die Kunden konnten zufriedengestellt werden- trotz des unberechenbaren Wetters.

LU Trend-Report: Pflanzenschutz 2016

– Pflanzenschutz ist für Lohnunternehmer ein weiter wachsendes Arbeitsgebiet, nicht nur in der Technik, sondern ebenso in der Beratung. Das zeigt der aktuelle LU Trend-Report. Und im Vergleich zu den Pflanzenschutzreports 2013 und 2014 sind noch weitere interessante Entwicklungen erkennbar.

Tobias Auschner: Gemischte Auftragslage

– Im LU Nielen gibt es zur Zeit einiges zu tun. Viele Aufträge kommen herein, da aufgrund der nassen Böden manche Arbeiten bisher nicht erledigt werden konnten. Die Verschlauchung ist nach wie vor in vollem Einsatz.

Rekordergebnis auf der bauma

– München stand sieben Tage im Zeichen der bauma. Die Weltleitmesse ist eine führende Plattform für Experten rund um Bau- und Baustoffmaschinen, Baufahrzeuge und -geräte sowie Bergbaumaschinen.

LU-Rechtstipp: Kontrolle des Browserverlaufs zulässig

– Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG, Az.: 5 Sa 657/15) hat entschieden, dass Arbeitgeber berechtigt sind, zur Feststellung eines Kündigungssachverhalts den Browserverlauf des Dienstrechners des Arbeitnehmers auszuwerten, ohne dass hierzu eine Zustimmung des Arbeitnehmers vorliegen muss.

Audio: LU-Reportage Factoring

– Für viele Lohnunternehmer ist „Factoring“ ein unbekannter oder abschreckender Begriff. Doch diese Form der Liquiditätssicherung ist durchaus praxistauglich und bezahlbar.

Agribusiness für Quereinsteiger

– Angeboten wird ein Intensivtraining der DLG-Akademie. Angesprochen werden sollen besonders Führungs- und Managementkräfte aus Agribusiness-Unternehmen sowie Mitarbeiter von Dienstleistern in der Agrarbranche.

LU-Rechtstipp: Limited - Haftung bei Insolvenzverfahren

– Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass der Direktor einer Limited persönlich für nach Eintritt der Insolvenzreife geleistete Zahlungen haftet. Dies betrifft die Rechtsform Limited über deren Vermögen in Deutschland ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist.

Landwirtschaft in Indien

– Die Redaktion der Zeitschrift LOHNUNTERNEHMEN war im Dezember 2015 in Indien. Sehen Sie sich an, wie die Landwirtschaft in Indien funktioniert und welche Traktoren auf den Straßen unterwegs sind.

LU-Rechtstipp: Konten für die Mietkaution

– Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Vermieter die vom Mieter geleistete Mietkaution nicht nur von ihrem Vermögen getrennt, sondern auch nach außen erkennbar als treuhänderisch verwaltetes Vermögen auf einem entsprechend gekennzeichneten Konto anlegen müssen.