– Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass eine vorangehende Berufsausbildung nicht die sachgrundlose Befristung eines sich an die Berufsausbildung anschließenden Arbeitsvertrages ausschließt.
– Digitalisierung und „Landwirtschaft 4.0“ sind die Megatrends unserer Zeit. Technisch ist heute vieles möglich, was vor fünf Jahren noch utopisch schien. Aber was davon braucht die Praxis? Und was ist heute Stand der Dinge im Arbeitsalltag der Lohnunternehmer? Wir haben 100 von ihnen befragt.
– Aus gegebenem Anlass weisen die Experten des DLG-Testzentrums Technik und Betriebsmittel darauf hin, dass nicht-typgeprüfte Eigenkonstruktionen aus 12-V-Kameras und Monitoren aus dem Elektronikhandel keinen Ersatz für einen Einweiser bei verlängertem Vorbaumaß darstellen.
– Mitte November ist es soweit und die Agritechnica öffnet ihre Tore in Hannover. Auch der Bundesverband
Lohnunternehmen (BLU) wird wieder an bewährter Stelle in Halle 27 vertreten sein.
– Wir haben mit BLU Präsident Klaus Pentzlin über die neue Düngeverordnung in Bezug auf Lohnunternehmer gesprochen und welche Chancen sich daraus ergeben.
– Das ist die Meinung von Bent Juul Jørgensen, Geschäftsführer des dänischen Lohnunternehmerverbandes Danske Maskinstationer og Entreprenører. Im zweiten Teil des Interviews mit LOHNUNTERNEHMEN erklärt er, wie der Verband die Mitglieder bei ihrer Arbeit unterstützt und welche Chancen er für die Zukunft der Branche sieht.
– Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Onlinehändler mindestens eine kostenlose Zahlweise (z. B. Lastschriftverfahren) anbieten müssen, bei der der Kunde keine sensiblen Kontodaten offenlegen muss.
– In diesem Jahr haben in Niedersachsen 77 Auszubildende die Abschlussprüfung zur Fachkraft Agrarservice erfolgreich bestanden. Des Weiteren konnten 16 Agrarservicemeisterinnen und -meister im Rahmen der Freisprechungsfeier in der DEULA Nienburg ihre Meisterbriefe in Empfang nehmen.
– Lohnunternehmer bewegen Massen – auf der Straße traditionell mit Traktorgespannen, aber zunehmend auch per Lastkraftwagen. Wir haben 100 Lohnunternehmer befragt – und festgestellt, dass die „Brummis“ seit 2014 kräftig aufgeholt haben.
– Mooriger Boden, der Flughafen München und eine ausgeprägte Brauereikultur prägen das Erdinger Moos, nordöstlich von München. Hier trafen sich Ende August zwischen Getreide-, Gras- und Maisernte Lohnunternehmer und Gäste zum LU Tag Bayern. Hauptgastgeber waren die Lohnbetriebe Brielmaier und Huber.
– Die Kramer-Werke GmbH, ein Unternehmen der Wacker Neuson SE, und die John Deere GmbH & Co. KG, ein Konzernunternehmen von Deere & Company, USA, hatten am 6. Juli 2017 bekannt gegeben, dass sie eine strategische Allianz für den Vertrieb von Teleskop- und Radladern unter der Marke Kramer für die Landwirtschaft eingegangen sind. Nun wurde die notwendige kartellrechtliche Freigabe für Europa erteilt.
– In unserem letzten Newsletter haben wir Sie zum Thema GüKG befragt. Die Auswertung finden Sie hier. In der Zwischenzeit haben sich die gesetzlichen Bedingungen wieder verändert, die Frist zur Erlangung der Erlaubnis endet nun erst am 31. Mai 2018.
– Für alle von Lohnunternehmen durchgeführten Beförderungen ist eine Erlaubnis für den gewerblichen Güterverkehr erforderlich. Die Frist zur Erlangung der Erlaubnis ist um ein Jahr verlängert worden und endet nun erst am 31. Mai 2018.
– Nein, allein wegen des traditionellen LU-Tages in Schleswig Holstein sind keine 400 Gäste nach Holzbunge gekommen. Es gab weitere zwei gute Gründe für die hohe Zahl: die Einweihung des neuen Standortes vom Lohnunternehmen Rüchel Plöhn und die Verabschiedung von Eckard Reese. Wir haben für Sie eine Bildergalerie erstellt.
– Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Pächter einer landwirtschaftlichen Fläche gegenüber dem Verpächter schadensersatzpflichtig ist, wenn er gegen die Grundsätze der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung – konkret dem Verlust des Ackerstatus aufgrund jahrelanger Nutzung als Grünland – verstößt.
– Mit dem LOHNUNTERNEHMEN Marketing-Preis wollen wir Konzepte auszeichnen, mit denen Lohnunternehmer beim Kunden punkten. Dabei geht es um die Außendarstellung, also die Marketing-Konzepte Ihres Unternehmens, nicht um Ihre Dienstleistung an sich.
– John Deere und Kramer haben eine Vereinbarung zum Vertrieb von landwirtschaftlichen Rad- und Teleskoplader abgeschlossen. Die Produkte werden über die John Deere Vertriebspartner unter dem Markennamen Kramer angeboten.